Jürgen Mistol hat in der Debatte zum Bayerischen Integrationsgesetz zu folgenden Punkten gesprochen:
Die Reden sind fortlaufend hier zu finden:
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Lassen Sie mich am Anfang noch sagen, dass ich schon gerne gehört hätte, was Kollege Hans Reichhart gesagt hätte. Nachdem Sie aber an der Diskussion nicht teilnehmen, kann ich leider nicht darauf reagieren. Wir hätten aber sicher einigermaßen diskutieren können, ohne dass wir uns irgendwie unter der Gürtellinie begegnet wären.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen leisten einen unverzichtbaren Beitrag bei der Integration von Flüchtlingen. Ich behaupte sogar, die Kommunen tragen die Hauptlast bei der Integration, und zwar sehr selbstverständlich und vielerorts von ehrenamtlicher, aber auch von hauptamtlicher Seite sehr professionell.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ich sage "selbstverständlich", weil die Kommunen vor einem Jahr, als viele Flüchtlinge gekommen sind, nicht zuerst im Gesetz nachgesehen haben, was zu tun ist, sondern aufgrund ihres gesunden Menschenverstands gewusst haben, was jetzt Sache ist, und angepackt haben. Das zeichnet unsere bayerischen Kommunen aus.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise brauchen auch keine Nachhilfe von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU. Sie wissen schon, was zu tun ist. Sie bräuchten vielmehr eine gute Unterstützung, und die haben Sie mit diesem Gesetzentwurf verpasst. Sie brauchen eine gute Unterstützung ihrer Arbeit; aber die bekommen sie mit Ihrem Leitkultgesetz nicht.
(Beifall bei den GRÜNEN)
"Leider drückt sich das Gesetz um die Lösung konkreter Probleme, die den Kommunen auf den Nägeln brennen." Diesen Satz habe nicht ich gesagt, sondern den hat der Geschäftsführer des Bayerischen Städte- tags, der Herr Buckenhofer, gesagt. Deswegen empfinden die Kommunen das Gesetz, das Sie vorgelegt haben, als alles andere als hilfreich. Dabei sollen gerade die Kommunen das meiste, was in diesem Gesetz steht, umsetzen. Wenn die sagen, das bringt ihnen eigentlich gar nichts, dann finde ich es schon sehr bemerkenswert, dass Ihnen das nicht zu denken gibt.
(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)
Dieses Leitkultgesetz enthält zahlreiche Regeln, die zu mehr Bürokratie führen. Das Gesetz überträgt den Kommunen neue Aufgaben. Ein großer Mehraufwand bei Investitionen und mehr Personal sind notwendig. Das Gesetz sagt nichts dazu, wie das von den Kommunen überhaupt geschultert werden soll. Noch schlimmer: Sie lassen die Kommunen bei den Integrationsleistungen finanziell im Regen stehen. Das machen Sie auch jetzt schon. Sie übernehmen zum Beispiel – das hatten wir erst kürzlich – nicht die vollen Kosten bei der Jugendhilfe für Flüchtlinge. Das wäre eigentlich angesagt gewesen und ist auch von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert worden. Dazu haben Sie sich jetzt auf einen Kompromiss ein- gelassen. Aber es bleibt festzustellen, dass trotz dieser Finanzzusage für die Unterstützung junger unbegleiteter Flüchtlinge über 18 Jahren Bayern das einzige Bundesland bleibt, das die Kosten der Jugendhilfe für Flüchtlinge teilweise kommunalisiert. Das geht eigentlich nicht. Bayern ist in dieser Hinsicht das einzige Bundesland.
(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)
Für den Städtetag ist ebenfalls unbefriedigend – das gilt auch für die anderen kommunalen Spitzenverbände –, dass keine Kostenerstattungen für die weiteren in den Kommunen anfallenden Kosten für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen vereinbart werden konnten. Insbesondere die Weigerung des Freistaats, die Kommunen anteilig aufgabenbezogen an den vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellten Integrationsmitteln zu beteiligen, stößt bei den kommunalen Spitzenverbänden auf völliges Unverständnis.
Kolleginnen und Kollegen, uns GRÜNE treibt die Sorge um unser Gemeinwesen um. Wir GRÜNE sagen, wir müssen alles tun, um den Zusammenhalt zu stärken, und wir dürfen nicht um alles in der Welt die Fliehkräfte, die offensichtlich in der Gesellschaft zu beobachten sind, noch weiter befördern. Aber genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, tun Sie mit Ihrem Gesetz.
(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, aufgemerkt!
Jetzt geht es um den sogenannten Schwimmbad-Paragrafen. Auch hier ließen die kommunalen Spitzenverbände in ihren Stellungnahmen bei der Anhörung den Gesetzentwurf vollkommen durchfallen. Nur nebenbei bemerkt: Ihnen sollte zu denken geben, dass es außer der CSU und vielleicht denjenigen, die vorhin auf der Tribüne gesessen sind, überhaupt niemanden – weder die Kirche noch die Wirtschaft – gibt, der den Gesetzentwurf gut findet.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Die Kritik richtet sich auch gegen diesen Artikel 17a. Für die geplanten Änderungen gibt es schlicht keinen Bedarf; das zeigen die Äußerungen der kommunalen Ebene deutlich auf. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollte die Regelung einer solchen Frage weiterhin der kommunalen Ebene überlassen werden. Wir lehnen also die in Artikel 17a Absätze 2 bis 4 geplanten Änderungen der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und der Bezirksordnung ab. Es gibt keinen Bedarf. Erneut werden, wie es in der Begründung heißt, Einzelfälle von Vorkommnissen vor allem in kommunalen Schwimmbädern verallgemeinert und daraus diskriminierende rechtliche Vorschriften gemacht.
Nach dem berüchtigten Schwimmbad-Paragrafen kann der Zutritt nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer zu einer öffentlichen kommunalen Einrichtung von einer vorherigen Belehrung und dem Anerkenntnis der bestehenden Vorschriften abhängig gemacht werden. Auch damit wird ein diskriminierendes Sonderrecht für Asylbewerber geschaffen, welches alle Betroffenen unabhängig von ihrem konkreten Verhalten unter Generalverdacht stellt. Die Einhaltung bestehender Haus- und Nutzungsordnungen kann vom jeweiligen Betreiber aber schon jetzt über das Haus- recht durchgesetzt werden. Bei groben Verstößen können auch heute schon die Verursacher des Hauses oder des Platzes verwiesen werden. Eine Sonderbehandlung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist weder notwendig noch verfassungsrechtlich zulässig.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur müssen allen Menschen in gleicher Weise offenstehen, und eine vorherige Belehrung nur aufgrund des Aufenthaltsstatus ist nicht gerechtfertigt und ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von Artikel 3 des Grundgesetzes.
Ich möchte hier die Position der kommunalen Spitzen- verbände zitieren. Sie haben geschrieben:
Wir halten eine solche Regelung für nicht erforderlich, systemfremd sowie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar. Schon jetzt können Benutzungssatzungen oder Benutzungsordnungen entsprechende Verhaltensregeln für alle Benutzerinnen und Benutzer im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts vorgeben, ohne dass es dazu einer zusätzlichen Regelung bedarf.
Insofern fordern wir GRÜNEN in einem Änderungsantrag, diesen Paragrafen zu streichen.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wer ausgrenzt, spaltet; wer spaltet, schwächt unser Land. Zusammenhalt macht uns stark, gemeinsam gewinnen wir.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Wir alle haben den Satz "Gemeinsam gewinnen wir" schon einmal gehört. Ich habe versucht, etwas Gemeinsames zu finden, und ich habe eine Gemeinsamkeit bezüglich des Ziels gefunden.
Die Intention der Regelung, der Bildung von Ghettos mit einseitiger Bewohnerstruktur und von Parallelgesellschaften entgegenzuwirken, unterstützen wir GRÜNEN ausdrücklich. Wir brauchen Quartiere, in denen Menschen aller Schichten, Eingeborene und Zuwanderer wohnen und in denen stabile Bewohnerstrukturen geschaffen werden und funktionieren. Das ist ein wichtiges Integrationsziel, aber auch eine unverzichtbare Maxime für die Stadtentwicklung.
(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)
Bereits nach geltendem Recht kann in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf bei der Benennung von der Rangfolge der Dringlichkeit abgewichen werden, wenn es der Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen dient. Die im "Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz, Durchführungsverordnung Wohnungsrecht" vorgesehenen neuen Regelungen machen allerdings aus dieser Ausnahmevorschrift eine regelmäßige Prüfpflicht und stellen die Strukturkomponente der Dringlichkeitskomponente als gleichwertiges Ziel zur Seite.
Diese stetige Prüfpflicht bedeutet für die zuständige Stelle bei der Ermittlung und ständigen Beobachtung der Zusammensetzung der Bevölkerungsstrukturen
einen beträchtlichen Mehraufwand; denn eine solche erfolgversprechende Ermittlung ist nicht allein vom Schreibtisch aus, sondern erst auf der Grundlage vertiefter Erkenntnisse der örtlichen Verhältnisse möglich. Bei dieser Entscheidung muss die betreffende Stadt oder Gemeinde mit einbezogen werden. Darüber hinaus erschweren eine Vielzahl von Unwägbarkeiten und die in höchstem Maße auslegungsbedürftigen Merkmale der Strukturkomponente einen einheitlichen, ordnungsgemäßen Vollzug. Alles in allem: Das ist wirklich ein Schmankerl der Praxistauglichkeit, das Sie hier auf den Weg bringen.
Kolleginnen und Kollegen, eine stabile Bewohnermischung gelingt nicht allein durch die Zusammensetzung von Menschen unterschiedlicher Herkunft nach bestimmten Verteilungsmustern. Stabile Quartiere – das wissen wir – entstehen durch eine gute Mischung des freien und des geförderten Wohnungsbaus mit Angeboten der Begegnung und der Kommunikation, Konfliktmanagement und Präventionsarbeit. Die ganze Palette begleitender Quartiersarbeit reicht von investiven Maßnahmen wie die Errichtung von Stadtteilzentren, Begegnungsstätten, Kinder- und Jugendtreffs, Bildungs- und Beratungseinrichtungen bis hin zu nicht investiven Maßnahmen wie die Errichtung eines Quartiersmanagements oder den Aufbau von Netzwerken.
Die Kommunen, Kolleginnen und Kollegen, fordern seit geraumer Zeit die Programme der Städtebauförderung derart fortzuentwickeln und finanziell auszugestalten, damit bei der Neuentwicklung und Neuordnung von Quartieren eine integrative Entwicklung bereits präventiv gefördert werden kann, weil diese Präventionsarbeit die Grundlage einer stabilen Quartiersentwicklung ist.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Das war jetzt der Absatz 7.
Bei Absatz 8 ist geplant, dass Wohnungssuchende, die eine vorgeschlagene Wohnung ohne triftigen Grund ausschlagen, für neun Monate von der Vermittlung ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung ist den Wohnungssuchenden mitzuteilen und damit als Verwaltungsakt auch auf dem Rechtsweg überprüfbar. Nachdem aber sehr viele Wohnungssuchende sehr präzise Vorstellungen von ihrer Wohnung haben – das ist zumindest die Erfahrung der Unternehmen – und dieser unbestimmte Rechtsbegriff "triftiger Grund" der Auslegung bedarf, wird sicher ein erheblicher Mehr- aufwand mit dieser neuen Vorschrift anfallen.
Kritisch beurteilen die kommunalen Spitzenverbände die Notwendigkeit einer neuen Regelung, wonach künftig als ergänzendes Dringlichkeitskriterium auf
den gewöhnlichen Aufenthalt anstatt der Hauptwohnung abgestellt wird. Im Hinblick auf die Asylbewerber wäre es nicht nötig, das Kriterium "gewöhnlicher Auf- enthalt" einzuführen, da diese ab dem Tag ihrer Aufnahme in einer Asylbewerberunterkunft mit alleinigem Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde angemeldet sind. Wie der gewöhnliche Aufenthalt aber nachgewiesen werden soll, bleibt völlig unklar. Das ist auch etwas, was in der Praxis nicht umsetzbar ist.
Was die Ghettobildung angeht, möchte ich sagen: Wir haben hier auch Instrumente. Ich nenne nur das Instrument der mittelbaren Belegung, mit der man der Ghettobildung bereits heute entgegenwirken und eine gelingende Integration von Geflüchteten befördern kann.
(Beifall bei den GRÜNEN – Beifall des Abgeordneten Andreas Lotte (SPD))
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Die SPD fordert in ihrem Änderungsantrag eine Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes. Dadurch soll auch die Bestattung nur im Leinentuch erlaubt werden. Wir GRÜNE sind da ganz bei Ihnen. Wir haben da einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, der ja erst gestern – jetzt muss man vorgestern sagen – im Innenausschuss behandelt worden ist. Herr Kollege Herrmann, wenn ihr euch bei diesem Thema einmal ein Fünferl bewegen würdet, könnten wir uns jetzt die Zeit sparen. So müssen wir es aber natürlich besprechen. Dies liegt aber an euch.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Es liegt wirklich an euch, dass wir nicht weiterkommen. Da wart ihr selber schon einmal weiter. Das habt ihr einkassiert. Warum, wisst ihr selber.
Ziel der Novellierung ist es, Mitbürgerinnen und Mitbürger unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit und Weltanschauung die Möglichkeit zu geben, ihre Kultur im Umgang mit Verstorbenen umzusetzen.
Kolleginnen und Kollegen, die religiöse und weltanschauliche Zusammensetzung der bayerischen Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten zunehmend verändert. Das Bayerische Bestattungsgesetz spiegelt diese Veränderungen nicht in geeigneter Weise wider. Es wird weder muslimischen noch jüdischen Bestattungsriten noch den individuellen Bedürfnissen der steigenden Zahl konfessionsloser Menschen wirklich gerecht.
Die Bestattungskultur sagt auch viel über den Zustand einer Gesellschaft aus. Ein modernes Bestattungsrecht muss deshalb die unterschiedlichen kulturellen und religiösen Bedürfnisse der Bevölkerung berück- sichtigen. Eine Anpassung an die veränderte gesellschaftliche Realität bedeutet selbstverständlich nicht, dass bisher in Bayern gepflegte und gelebte Rituale aufgegeben werden müssten. Zielsetzung der Novellierung ist vielmehr, Mitbürgerinnen und Mitbürger unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und Weltanschauung die Möglichkeit zu geben, ihre Kultur und eben nicht eine wie auch immer definierte Leitkultur im Umgang mit Verstorbenen umzusetzen und zum Ausdruck zu bringen.
Auch dieses Thema ist für eine gelingende Integration wichtig. Dem Änderungsantrag der SPD stimmen wir deshalb aus voller Überzeugung zu.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Aus Sicht der Kommunen möchte ich festhalten: Erstens. Viele Regeln taugen nicht für die Praxis. Das ist wirklich handwerklicher Murks.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Zweitens. Die Staatsregierung ist für das Fordern zuständig, die Kommunen für das Fördern. Das ist schon eine sehr merkwürdige Aufgabenverteilung.
Drittens. Das Gesetz sieht neue Aufgaben für die Kommunen vor, die einen Mehraufwand bei den Investitionen und beim Personal mit sich bringen; aber Sie lassen sie finanziell im Regen stehen.
Ich möchte nochmals den Herrn Buckenhofer vom Städtetag zitieren. Er hat gesagt: Leider drückt sich der Gesetzgeber um die Lösung konkreter Probleme, die den Kommunen auf den Nägeln brennen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas zur Debatte hier sagen. Dass sich die CSU heute ab 22.00 Uhr der Diskussion verweigert hat, ist das eine. Dafür sind Sie für sich verantwortlich. Es verstört mich aber wirklich, dass sich auch die Staatsregierung als Verfassungsorgan zu der ganzen Reihe von Kritikpunkten nicht mehr gerührt hat, keine Silbe mehr gesagt hat. Das hat mich wirklich befremdet. Dass Sie sich aus dieser Diskussion verabschiedet haben, hat noch mal eine ganz andere Qualität.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
(Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Ich darf Artikel 11 Absatz 4 der Bayerischen Verfassung zitieren: "Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie ... von unten nach oben." Ich sage Ihnen: Was die Kommunen selbst erledigen können, muss der Gesetzgeber nicht regeln.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollte also die Regelung dieses Schwimmbad-Paragrafen weiterhin der kommunalen Ebene überlassen bleiben. Ich zitiere hierzu noch einmal die Position der kommunalen Spitzenverbände; sie schreiben: Wir halten eine solche Regelung für nicht erforderlich, systemfremd sowie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar. Jetzt schon können Benutzungssatzungen oder Benutzungsordnungen entsprechende Verhaltensregeln für alle Benutzerinnen und Benutzer im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts vorgeben, ohne dass es dazu einer zusätzlichen gesetzlichen Regelung bedarf.
In diesem Sinne sage ich: Wer ausgrenzt, spaltet; wer spaltet, schwächt das Land. Zusammenhalt macht uns stark. Gemeinsam gewinnen wir.
(Beifall bei den GRÜNEN)