Über die Entwicklung der Bürgerenergiegenossenschaft Jurenergie im Landkreis Neumarkt informierten sich Jürgen Mistol und der Oberpfälzer Bezirksvorsitzende Stefan Schmidt im Rahmen ihrer energiepolitischen Tour. Vom Geschäftsführer der Genossenschaft Michael Vogel wollten sie sich insbesondere über die Auswirkungen der EEG-Reform auf seine Arbeit informieren.
„Das neue EEG ist ein eon- und Vattenfall-Schutzgesetz!“, machte Vogel seiner Kritik am EEG Luft. Insbesondere die Ausschreibungspflicht bei der Windkraft, die ab 2017 kommen soll, würde die Weiterarbeit der Genossenschaft kaum ermöglichen. Mittlerweile habe die Jurenergie neben zwei kleineren Windradbeteiligungen insgesamt vier eigene Windkraftanlagen, darunter zwei, die erst im September im Landkreis Amberg-Sulzbach ans Stromnetz gingen.
Weiter äußerte er Kritik am Kapitalanlagengesetzbuch. Das eigentlich zur Eindämmung des grauen Kapitalmarktes geschaffene Regelwerk solle leider auch auf Energiegenossenschaften angewendet werden. Auch für eine relativ große Genossenschaft wie die Jurenergie (aktuell über 900 Genossen mit rund neun Millionen Euro Anteilen) sei das nicht schulterbar.
Auch bei der umstrittenen Windabstandsregel 10 H war sich Vogel mit den beiden Vertretern der Grünen einig. In der jetzigen Form bedeute der Gesetzentwurf der Staatsregierung das Aus für die Windkraft in Bayern. Jürgen Mistol verdeutlichte einerseits die Bemühungen vieler Gemeinden, entsprechende Konzentrationsflächen auszuweisen, um der befürchteten „Verspargelung“ entgegenzuwirken. „Diese Pläne dürfen durch die Staatsregierung nicht kaputt gemacht werden.“, stellte Mistol klar. Bei einer entsprechenden Anhörung im Landtag hätten sich elf von zwölf Experten gegen die 10H-Regel ausgesprochen. Die Staatsregierung habe bisher nicht nachgebessert. Lediglich Gerüchten zufolge soll eine Verbesserung des Gesetzentwurfs erfolgen. Vogel bedauerte die unsichere Rechtslage, die unter anderem die Planungen für Windkraftanlagen bei Seubersdorf erschwere. Die Standortsicherung durch die Genossenschaft sei abgeschlossen, durch die unklare Lage sei man aber mit mindestens zwei Jahren in der Verzögerung und könne nicht weiterarbeiten. Nicht zuletzt dadurch habe die Energiegenossenschaft im vergangenen Jahr weniger Kapitalzufluss durch die Bürgerinnen und Bürger bekommen.
Stefan Schmidt machte die Bedeutung der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Energiegenossenschaft deutlich. Gerade bei Vorzeigeprojekten wie der Jurenergie könnten die Bürger in hohem Maße die Energiewende selbst in die Hand nehmen und aktiv mitgestalten. Der Geschäftsführer der Jurenergie unterstrich die Aussage und machte deutlich, dass die Energiegenossenschaft noch einiges vorhabe. So möchte man gerne den erneuerbaren Strom in Zukunft auch selbst vermarkten, auch wenn das aktuell noch Zukunftsmusik ist.