Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Als ich den vorliegenden Dringlichkeitsantrag gestern gelesen habe, habe ich mich gefragt, ob die politische Eiszeit im Landtag schon vorbei ist. Anders konnte ich mir nicht erklären, dass Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, mit Ihrem Dringlichkeitsantrag heute zumindest inhaltlich ganz auf Kuschelkurs mit der Opposition gehen und ein unverfängliches Thema als dringlich herausstellen. Zwar haben das offensichtlich nicht alle hier im Landtag so verstanden, aber ich zumindest.
Kolleginnen und Kollegen, Einheimischenmodelle dienen dazu, wichtige städtebauliche wie auch soziale Ziele zu erreichen. Damit soll sichergestellt werden, dass gerade Familien mit schmalem Geldbeutel, die ein Eigenheim erwerben möchten, nicht durch zu hohe Grundstückspreise aus den Gemeinden verdrängt werden. Auch den Folgen des demografischen Wandels und der damit verbundenen Abwanderung junger Menschen aus ländlichen Regionen kann durch Einheimischenmodelle entgegengewirkt wer den. Damit tragen Einheimischenmodelle zu einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur in den bayerischen Städten und Gemeinden bei.
Letztendlich geht es darum – das ist die Intention des Dringlichkeitsantrags der Kolleginnen und Kollegen der CSU, aber auch des Dringlichkeitsantrags der FREIEN WÄHLER -, das Instrument der Einheimischenmodelle künftig auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Seit 2008 – darauf ist schon hingewiesen worden – wird mit der EU-Kommission darüber verhandelt, und viele Kommunen sind in Sorge, ob die EU diese Einheimischenmodelle nicht doch noch komplett kippen könnte. Vielerorts legen die Kommunen die Veräußerung von Baugrund nach Kriterien des Einheimischenmodells auf Eis. Fest steht jedoch, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem letzten Jahr schließlich bestätigt hat, dass das Ziel verfolgt werden kann, auch weniger vermögenden Familien einen Immobilienerwerb zu erleichtern. Es ist zumindest nicht grundsätzlich beanstandet worden; das Gericht hat stattdessen einen Weg aufgezeigt, wie solche Modelle europarechtskonform ausgestaltet werden können.
Aufgabe der Staatsregierung ist es deshalb, im Schulterschluss mit Bundesregierung und EU-Kommission dafür Sorge zu tragen, dass das Konzept der Einheimischenmodelle künftig auf soliden Beinen steht. Dazu reicht es nicht aus, nur das Auswahlkriterium der Ortsansässigkeit anzulegen. Das genügt nicht; es ist auch aus unserer Sicht nicht sinnvoll, wenn Gemeinden die Vergabe von Grundstücken ausschließlich davon abhängig machen, wie lange jemand in einer Gemeinde wohnt. Neben der zeitlichen Dimension ist es wichtig, soziale Kriterien als Bemessungsgrundlage der Vergünstigungen oder die Berücksichtigung ortsspezifischer Besonderheiten so zu formulieren, dass ein Verstoß gegen europarechtliche Grundfreiheiten ein für alle Mal ausgeschlossen wer den kann. Dann wäre eben die Dauer des Wohnsitzes nur ein Merkmal unter anderen. Hinsichtlich dieser Punkte hätten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Ihren Dringlichkeitsantrag sicherlich noch etwas konkretisieren können. Alles in allem können wir uns aber der Zielrichtung beider Anträge an schließen.
(Beifall bei den GRÜNEN)