Aufgrund der Rodungen im Waldbiotop „Sanddickicht“ durch die Stadt Roding stellte Jürgen Mistol, Grüne Landtagsabgeordneter aus der Oberpfalz, eine Anfrage an die Bayerische Staatsregierung. Die Antwort ist allerdings mehr als unbefriedigend. „Die Antwort ignoriert eindeutig den Auftrag der Bayerischen Verfassung und auf die eigentliche Frage, warum nach Bundesnaturschutzgesetz und wahrscheinlich sogar nach Europarecht geschützte Biotope gerodet werden, geht sie überhaupt nicht ein“, kritisiert Jürgen Mistol die Reaktion der Staatsregierung. Die Bayerische Verfassung sieht in Artikel 141 eindeutig den Schutz des Waldes aufgrund seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt vor. Wenn das Bayerische Waldgesetz Rodungen von Waldbiotope zulässt, dann ist das Gesetz löchriger als ein Schweizer Käse. Es gehört auf den Prüfstand und geändert. Bei dem Waldgebiet handelt es sich gemäß amtlicher Biotopkartierung überwiegend um einen "Flechtenreichen Mooskiefernwald", der gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt ist, wie auch der Bund Naturschutz schon festgestellt hatte. „Die Bayerische Staatsregierung verhält sich hier wie die sprichwörtliche Axt im Walde“, so Jürgen Mistol abschließend.