Jürgen Mistol fordert rechtssicher formulierte Bestimmungen, weniger Ausnahmetatbestände und mehr Transparenz: "Es liegt der Schluss nahe, dass bei der Umsetzung des Bundesgesetzes in bayerisches Landesrecht handwerkliche Fehler gemacht wurden. Deshalb ist es wichtig, die einschlägige Verordnungsbegründung nochmals zu überprüfen und rechtssicher zu formulieren. Das Urteil ist zudem ein guter Anlass, das gesamte Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Wir haben die Chance, jetzt handwerkliche und inhaltliche Fehler zu heilen! In seiner jetzigen Fassung wirkt das Gesetz zum Beispiel im Ballungsraum München nur sehr schlecht. So gibt es bis heute zu viele Ausnahmetatbestände, die Vermieter von der Mietpreisbremse befreien. Die Mietpreisbremse muss auch bei Modernisierungen greifen, damit auch weniger zahlungskräftige Mieter die Chance auf eine bezahlbare Wohnung haben. Zudem brauchen wir dringend mehr Transparenz: Vermieter müssen ihren Mietern bei Abschluss des Mietvertrags die zulässige Mietpreishöhe gemäß Mietpreisbremse mitteilen. Nur so können sich Mieter gegen Wuchermieten wehren."