Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Gottstein, es wäre viel leicht einmal interessant, dann nicht nur die Mütter mit Kindern zu betrachten, sondern auch die Väter. Das kann nicht schaden.
(Beifall bei den GRÜNEN und der CSU – Zuruf von der CSU: Sehr gut!)
Kolleginnen und Kollegen, die Sommerpause steht vor der Tür. Die Behandlung einiger parlamentarischer Initiativen wird aufgrund der sitzungsfreien Zeit dann unweigerlich erst im Herbst stattfinden. Da freut es mich umso mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass unser GRÜNEN-Antrag zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts, der es vor der Sommerpause nicht mehr rechtzeitig auf die Tagesordnung des federführenden Ausschusses geschafft hat, gleich von einem Gesetzentwurf flankiert wird, um die Diskussion über dieses durchaus wichtige Thema zeitnah auf die Agenda zu bringen.
Das ist übrigens ein Thema, von dem ich mir erwartet hätte, dass Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, aber auch von der SPD und den FREIEN WÄHLERN, sich längst damit beschäftigen. Schließlich waren Sie es, die die im Zuge der Landtagswahl zur Abstimmung gestellten Änderungsbegehren zur Bayerischen Verfassung mitgetragen haben, die unter anderem auch eine Stärkung des Ehrenamtes vorsehen. In Artikel 121 Satz 2 der Bayerischen Verfassung steht: "Staat und Gemeinden för dern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl." Schön und gut - diesen hehren Worten muss man aber auch Taten folgen lassen. Zur Stärkung des Ehrenamts – das war auch immer unsere Position – hätte es diese Verfassungsänderungen nicht gebraucht.
Die jetzt in der Verfassung stehende Bestimmung ist kein unverbindlicher Programmsatz, sondern sie stellt ein verbindliches Staatsziel dar, aus dem sich ein subjektives Recht auf Tätigwerden des Staates und der Gemeinden ergibt. Deshalb sind wir nun gefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, diesen verfassungsrechtlichen Handlungsauftrag verant wortungsvoll und verbindlich wahrzunehmen.
Die Stärkung des kommunalen Ehrenamts ist dabei ein wichtiger und unverzichtbarer Schritt; denn unsere Kommunen brauchen Menschen, die sich durch Übernahme eines Mandats für die Gestaltung des Gemeinwesens engagieren. Für Parteien und Wählergruppen wird es aber immer schwieriger, Menschen für ehren amtliches Engagement in den politischen Gremien zugewinnen, zumal sich Familie, Beruf und Ehrenamt oftmals nur schwer vereinbaren lassen.
Zudem – das muss man auch sagen – sind die Anfor derungen an ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den kommunalen Gremien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die zeitliche Inanspruchnahme zur Ausübung des Mandats ist durch die Vielzahl der Vorlagen und die zunehmende Komplexität der zu entscheidenden Materien sehr hoch.
Erschwert wird die Situation zusätzlich dadurch, dass nach geltender Rechtslage Gemeindeordnungen, Landkreisordnungen und Bezirksordnungen bislang neben dem Verdienstausfallersatz keinen gesetzlichen Freistellungsanspruch – Sie haben darauf hinge wiesen – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Ratsmitglied vorsehen, sondern diese allein auf individual arbeitsrechtliche Vereinbarungen oder eine kollektiv rechtliche Verankerung in einem Tarifvertrag angewiesen sind. Deshalb ist die Aufnahme eines gesetzlichen Freistellungsanspruchs in den Kommunalordnungen längst überfällig.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Intention des Gesetzentwurfs der SPD tragen wir daher vollumfänglich mit. Allerdings halten wir den Gesetzentwurf für etwas zu kurz gesprungen bzw. in seiner Ausgestaltung für etwas zu unkonkret. Zwar soll auf allen kommunalen Ebenen ein Freistellungsanspruch bestehen, jedoch ist noch nicht so ganz klar, wie dieser im Einzelfall ausgestaltet werden soll. Hierüber werden wir uns im Ausschuss sicher noch unterhalten. Da geht es dann vielleicht noch um Themen wie den Bildungsurlaub. Dieses Thema gehört aus unserer Sicht auch dazu.
Alles in allem begrüßen wir den Vorschlag der SPD und freuen uns, nach der Sommerpause den Gesetzentwurf zusammen mit unserem Antrag ausführlich zu diskutieren. Herr Kollege Lorenz, ich bin auf die Diskussion ebenfalls schon sehr gespannt; das kann gerne auch eine tiefgreifende Grundsatzdiskussion sein. - Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN)