Dritter Vizepräsident Peter Meyer: Danke schön, Kollege Hanisch. - Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat sich der Kollege Mistol gemeldet. Bitte sehr. Auch ein aktiver Feuerwehrler?
Nein, ich bin kein aktiver Feuerwehrler, aber ich mache einmal den Versuch, als nichtaktiver Feuerwehrler ein bisschen die Emotion herauszunehmen, weil ich der Meinung bin, dass uns das in der Sache nicht weiterbringt. Auch wenn nicht alle hier im Haus aktive Feuerwehrler sind, haben wir doch Ahnung von diesem Thema, weil wir in unseren Stimm- und Wahlkreisen immer wieder Kontakt zu den Feuerwehren suchen und mit ihnen viele Gespräche führen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Man sollte keine Rede zu den Feuerwehren halten, ohne sich für das großartige Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer zu bedanken. Ich möchte dies auch für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN an dieser Stelle tun.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Die Feuerwehren sind für den Schutz der Bevölkerung unentbehrlich. Gleichzeitig ist die Arbeit der Feuerwehren in den letzten Jahren immer anspruchsvoller geworden. Der traditionelle Brandschutz ist längst nicht mehr die einzige Aufgabe. Es gibt sehr viele Gefahren, für deren Beseitigung die Feuerwehren zu- ständig sind: Unfälle auf Straßen oder Schienen bis hin zur Beseitigung umweltschädlicher Stoffe. Auch in unserer Gegend, Kollege Strobl, wissen wir, dass da einiges gemacht worden ist. Damit die Feuerwehren auch zukünftig gut gerüstet sind, brauchen sie eine solide personelle und finanzielle Ausstattung. Die Nachwuchsförderung ist sicher ein entscheidender Baustein, um unsere Feuerwehren auch wirklich fit für die Zukunft zu machen. Hier setzt der Gesetzentwurf der SPD an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie fordern die Senkung der Altersgrenze für Feuerwehranwärter von 12 Jahren auf 10 Jahre und die gesetzliche Verankerung der Kinderfeuerwehren. Auch wir GRÜNE sehen in Kinderfeuerwehren ein geeignetes Mittel der Nachwuchsförderung und möchten diese ebenfalls unterstützen. Die gesetzliche Verankerung der Kinderfeuerwehren ist sicherlich unstrittig, zumal sie längst fester Bestandteil der Feuerwehren sind. Sie ist deswegen notwendig, weil es aus versicherungsrechtlichen Gründen geboten ist. Bisher besteht Versicherungsschutz nur über die Vereinsversicherung, aber nicht über die gesetzliche Unfallversicherung.
Kontrovers ist tatsächlich die Herabsetzung des Eintrittsalters. Deshalb haben die Kollegin Schulze und ich uns in der vorbereitenden Behandlung im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit für den Gesetzentwurf ausgesprochen und dabei eine Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes verlangt; denn die SPD hat mit ihrer Darstellung den Eindruck erweckt, als hätte dort ein Meinungsumschwung stattgefunden. Lieber Kollege Wengert, ich kann mich noch daran erinnern.
Ich habe soeben den Herrn Weinzierl kontaktiert. Er hat mir gesagt, der Verband ist weiterhin bei seiner ablehnenden Position. Das wird auch begründet: Die jüngeren Kinder bedürfen aufgrund ihrer unzureichenden körperlichen Konstitution einer besonderen pädagogischen Betreuung. Das scheint ein wesentlicher Faktor zu sein. Diese Bedenken der Praktiker kann man nicht einfach vom Tisch wischen, auch wenn es bei den einzelnen Feuerwehren vor Ort tatsächlich sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich habe mich dort erkundigt und ganz verschiedene Rückmeldungen bekommen. Aber ich möchte die Bedenken des Landesfeuerwehrverbandes, der die einzelnen Feuerwehren vertritt, nicht einfach zur Seite wischen.
Hinzu kommt, dass die Novellierung des Feuerwehrgesetzes für 2016 angekündigt ist. Ich nehme die Kolleginnen und Kollegen von der CSU beim Wort, dass sie kommen wird. Dabei wird es nicht nur um die beiden Aspekte gehen, die jetzt im Gesetzentwurf der SPD enthalten sind. Da geht es auch um die Regelungen zur Anhebung der Altersgrenze auf 63 Jahre und zur Rechtsstellung der Kreis- und Stadtbrandräte. Daher werden wir uns, anders als im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, bei der heutigen Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten. Ich baue aber darauf, dass 2016 tatsächlich die Novellierung kommt. Uns ist es wichtig, dass wir keine voreilige Flickschusterei betreiben, sondern eine umfassende Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes auf den Weg bringen.
(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der CSU)