Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Herr Kollege Dr. Wengert und Herr Kollege Hanisch haben es gerade getan, und der Herr Kollege Tomaschko sogar gleich zweimal: Ich schließe mich deren Worten an und danke ebenfalls den Rettungsdiensten und den Menschen, die dort tätig sind, für ihre wertvolle Arbeit für die Gesellschaft.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, eigentlich könnten wir uns diese Erste Lesung heute sparen; denn wir hatten sie sozusagen schon vor zwei Wochen. Damals haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die Staatsregierung aufgefordert, den Gesetzentwurf in toto zurückzuziehen, bevor er überhaupt in den Landtag eingebracht wurde. Ihren Dringlichkeitsantrag und den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER haben wir GRÜNE abgelehnt, und zwar nicht nur, weil es sich um ein aus meiner Sicht sehr merkwürdiges parlamentarisches Verfahren gehandelt hat, sondern auch, weil wir Ihre Fundamentalkritik, die Sie damit an dem vorgelegten Gesetzentwurf geäußert haben, nicht nachvollziehen konnten.
Die Opposition fordert schon seit Jahren die Retungshelfergleichstellung. Allerdings ist im Sinne der Interessen aller Ehrenamtlichen im Rettungsdienst an dieser Stelle kein blanker Aktionismus gefragt, sondern eine konstruktive Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren; wir wollen doch eine Lösung, die auch richtig gut werden soll.
Kolleginnen und Kollegen, Ihre massive Kritik begründeten Sie anhand einer Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz vom August. Gleich- zeitig muss man aber festhalten, dass aktuell das BRK die Novelle des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ausdrücklich begrüßt und allen Fraktionen für die parlamentarische Unterstützung dankt. Sie kennen sicher die Pressemitteilung, Herr Kollege Dr. Wengert.
(Dr. Paul Wengert (SPD): Sie müssen ganz zitieren!)
– Genau, ja. Aber dort ist schon einiges enthalten, das nicht so negativ klingt. Ich würde sagen, dass es relativ eindeutig ist, was dort geschrieben steht.
Wie bei nahezu jeder Gesetzesänderung gibt es natürlich auch hier Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge, die wir im weiteren Verfahren selbst- verständlich diskutieren werden. Ich habe bereits vor zwei Wochen gesagt, dass dieser Gesetzentwurf viele Regelungen enthält, die durchaus begrüßenswert sind: Die Rettungshelfer dürfen im Fall des Falles rechtssicher ihren Arbeitsplatz verlassen. Hinzu kommt die Entgeltfortzahlung, die wir GRÜNE für sehr essenziell halten. Auch die grundsätzlichen Regelungen, dass die Leitstelle den Hut auf hat und der Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, auf Fortzahlung des Gehalts sowie auf Erstattung von einsatzbedingten Kosten nur dann gelten kann, wenn die Leitstelle die Kräfte offiziell angefordert hat, halte ich für durchaus sachgerecht.
Ebenso wie die Kollegen von der SPD sehe aber auch ich kritisch, dass die Ausbildungs- und Übungszeiten nicht unter die Freistellung fallen sollen. Wir GRÜNE wollen, dass hier ebenfalls eine Gleichberechtigung zwischen den Rettungsdiensten und Feuerwehren herrscht, und zwar eine Gleichberechtigung, die diesen Namen verdient.
Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf intensive Beratungen im Ausschuss, um für die Rettungshelfer- innen und Rettungshelfer eine gute Regelung auf den Weg zu bringen und um eine Rettungshelfergleichstellung dann zügig umsetzen zu können.
(Beifall bei den GRÜNEN)