Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Wer darf was im Rettungsdienst? – Eine Frage, die seit Langem diskutiert wird und die auf Bundesebene mit dem Notfallsanitätergesetz zu beantworten versucht wurde. Leider wurde dieses Gesetz mit ziemlich heißer Nadel gestrickt und doch recht kurzfristig am Ende der letzten Legislaturperiode erlassen, ohne die schon im Gesetzgebungsverfahren formulierten und insbesondere von den Ländern vorgetragenen Probleme zu lösen. Insofern ist es wichtig, dass wir jetzt bei der Umsetzung auf Landesebene eine wirklich praxistaugliche Regelung auf den Weg bringen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Gerade im Rettungsdienst ist die Praxistauglichkeit das A und O. Das Bundesgesetz enthält den sinnvollen und längst überfälligen Ansatz, das nichtärztliche Personal besser zu qualifizieren, dem neuen Notfallsanitäter, der neue Notfallsanitäterin gegenüber den derzeitigen Rettungsassistenten, aber auch gegenüber den Ärzten mehr Kompetenzen zuzugestehen und damit denjenigen, die eine Notfallversorgung brauchen, eine hochwertigere Versorgung durch nichtärztliches Personal insbesondere eben dann, wenn der Notarzt noch nicht vor Ort ist oder gar nicht vor Ort ist, zukommen zu lassen. Dieser sinnvolle und längst überfällige Ansatz darf nicht verfehlt werden.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Es wurde schon gesagt, bei der Neuregelung wird auch die Stellung des Ärztlichen Leiters Rettungs- dienst tangiert. Die ÄLRD werden erstens weniger, und die Ärztinnen und Ärzte müssen zweitens auch Aufgaben an die Notfallsanitäter und Notfallsanitäter- innen abgeben. Das ruft auch Kritik hervor; wir alle haben entsprechende Mails bekommen. Im Grundsatz sehen wir GRÜNEN die Neuregelung aber eher positiv. Mehr Effizienz, weniger Kosten, das ist für die Notfallpatienten positiv. Das ist das Wichtigste, das haben wir mit dem Ganzen erreichen wollen.
Ob die Aufgaben und Befugnisse durch diesen Gesetzentwurf nun so präzisiert sind, dass das für die Arbeit in der Praxis auch wirklich taugt, werden wir im Ausschuss noch eingehend zu diskutieren haben. Als Grundlage für diese Diskussion wünsche ich mir aus- sagekräftige Stellungnahmen der Rettungsdienste und der Ärzteschaft. Herr Kollege Tomaschko hat bereits auf die Verbändeanhörung hingewiesen. Eines muss die Neuregelung nämlich wirklich sein: praxistauglich.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, es ist zu begrüßen, dass wir mit dem Notfallsanitätergesetz nach vielen Jahren der Diskussion nun endlich über ein Gesetz verfügen, das zumindest in seiner Intention die vorhandenen Probleme angeht und die Tätigkeit der Rettungsassistentinnen und -assistenten zu einem eigenständigen Gesundheitsberuf aufwertet. Die Ausbildungsinhalte werden damit deutlich erweitert, und auch die Ausbildungsvergütung wird besser geregelt. Das nichtärztliche Personal ist oft das erste am Unfallort. Es leistet Herzmassagen, beatmet die Patienten oder stillt Blutungen, bis der Arzt eintrifft. Die Rettungsassistenten und -assistentinnen verfügen vor allem oft über ein gerüttelt Maß an Erfahrung. Insofern ist es meines Erachtens nur folgerichtig, dass sie im Sinne einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten in bestimmten Notfällen Aufgaben übernehmen, die sonst der Ärztin oder dem Arzt vorbehalten sind.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Diese Kompetenzen müssen auch in Bayern rechtlich abgesichert werden. Deshalb ist es richtig und wichtig, das Bundesgesetz nun zeitnah und praxistauglich im Freistaat umzusetzen. Besonders dringlich ist die zeitliche Nähe, weil es immer wieder schwierige Situationen mit unklaren Kompetenzen gibt. Deshalb sollten wir nicht länger warten.
(Beifall bei den GRÜNEN)