Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Während die Opposition seit Jahren die volle Gleichstellung der Rettungshelfer fordert, werfen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ihnen Ihre Anerkennung quasi häppchenweise zu. Im Frühjahr dieses Jahres konnten Sie sich endlich dazu durchringen, Unterstützungskräften einer Hilfsorganisation der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr auch für Einsätze unterhalb eines Massenanfalls von Verletzten Lohnfortzahlungs- und Freistellungsansprüche zuzugestehen, nicht aber für Ausbildungs- und Trainingszeiten, wie wir es von der Feuerwehr kennen. Angesichts der intensiven Debatten im Land- tag und der eindeutigen Forderungen aus den Verbänden war das eine herbe Enttäuschung für alle engagierten Helferinnen und Helfer. Die Verbändevertreterinnen und -vertreter wollten mehr, Herr Kollege Tomaschko. Sie werden uns von der Opposition nichts anderes erzählt haben als ihnen. Sie waren enttäuscht, und das nehmen Sie bitte einmal zur Kenntnis.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Sicherlich geht es keinem Helfer darum, möglichst umfassend von diesen Freistellungs- und Lohnfortzahlungsansprüchen zu profitieren. In erster Linie geht es um ein Symbol und eine Wertschätzung des Ehrenamtes. Entsprechende Änderungsanträge von uns, den GRÜNEN, von der SPD und, ich glaube, von den FREIEN WÄHLERN haben Sie aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt.
Nun aber zum vorliegenden Gesetzentwurf der CSU- Fraktion. Durch die Neuregelung wird für den Fall der freiwilligen Freistellung durch den Arbeitgeber ein Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung geschaffen. Die Neuregelung schafft damit keinen gesetzlichen Freistellungsanspruch, und es gibt weitere Einschränkungen. Erstens müssen die Fortbildungsveranstaltungen vom Innenministerium anerkannt sein. Zweitens müssen sie zu einer spürbaren Steigerung der Einsatz- und Verwendungsfähigkeit einer Einsatzkraft beitragen. Drittens müssen sie aus besonderen Gründen nur während der üblichen Arbeits-
zeit stattfinden können. An dieser Stelle zieht Ihr Gesetzentwurf schon sehr enge Grenzen, um – so haben Sie es in der Begründung dargelegt – zu verhindern, dass die Neuregelung auf beliebige Fortbildungen Anwendungen findet. Hier lassen Sie sehr unterschwellig schon anklingen, Fortbildungen könnten inflationär in Anspruch genommen werden.
Sie sprechen von Fortbildungsveranstaltungen während der üblichen Arbeitszeit Denken Sie auch an Beschäftigte, die im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten? – Die haben Sie nämlich vergessen. Das ist für viele eine sehr übliche Arbeitszeit.
(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Dr. Paul Wengert (SPD))
Kolleginnen und Kollegen, leider beschränkt sich die vorgeschlagene Gesetzesänderung explizit auf Fortbildungsveranstaltungen; sie bezieht sich nicht auf Veranstaltungen im Rahmen der Grundausbildung, die überhaupt erst den Zugang zur eigentlichen ehrenamtlichen Tätigkeit schaffen. Das widerspricht letztendlich der Zielsetzung, das ehrenamtliche Potenzial in Bayern weiter auszubauen. Wenn Sie mehr Menschen für das Ehrenamt in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gewinnen möchten, müssen Sie doch entsprechende Anreize bieten, um Interessierte an das Ehrenamt heranzuführen.
Die Erstattungsansprüche dürfen sich nicht auf einige wenige Angebote beschränken. Sie schätzen die Kosten dafür auf rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr. Das BRK, das Bayerische Rote Kreuz, hingegen geht speziell für die Erstattung der Teilnahme an Pflichtweiterbildungsveranstaltungen von Kosten in Höhe von etwa 100.000 Euro im Jahr aus. Das ist also ein großes Delta. Im Hinblick auf die weiteren Beratungen im federführenden Ausschuss wäre es sehr interessant, wie Sie die Kosten, die Sie prognostiziert haben, auf- schlüsseln.
Alles in allem wollen wir GRÜNE endlich eine Rettungshelfergleichstellung ohne Wenn und Aber und keine weitere Minimallösung.
(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)