Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Auf den Konflikt zwischen den Berliner Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD will ich jetzt nicht mehr eingehen, insbesondere zum Thema Mietpreisbremse, das auf der Tagesordnung steht. Die Kollegen Lotte und Westphal haben den Finger schon selber in die Wunde gelegt. Besser als in ihren Redebeiträgen hätten sie nicht dokumentieren können, dass das, was die Mietpreisbremse angeht und was dabei herausgekommen ist, nur ein Formelkompromiss ist, zumindest in der jetzigen Form.
(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Nichtsdestotrotz halte ich es für notwendig, die Mietpreisbremse zügig einzuführen, weil schon seit deren Ankündigung die Mieten, sozusagen in vorauseilen dem Gehorsam, nach oben gegangen sind, weil gesagt wurde: Jetzt machen wir noch Mietpreissteigerungen; wenn die Mietpreisbremse kommt, sind wir auf der sicheren Seite.
Wie sieht die Situation aus? Ich habe sie mit einer Schriftlichen Anfrage abgefragt. Kollege Lotte hat schon darauf hingewiesen. Die Mietpreisbremse tritt zum 1. Juni offiziell in Kraft. Berlin wird sie auch zum 1. Juni einführen, NRW und das Saarland zum 1. Juli, Rheinland-Pfalz bis zur Sommerpause und Baden- Württemberg und Bremen immerhin bis spätestens 1. September. Im Freistaat beschränkt man sich ganz aktuell auf die Aussage, dass man sie zügig einführen will – so die Antwort der Staatsregierung.
Leider ist zu befürchten, dass sich die Umsetzung tat sächlich noch weiter hinziehen wird, weil die Staatsregierung ihre Hausaufgaben noch lange nicht erledigt hat, weil immer noch nicht klar ist, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse gelten soll und mit welchen Maßnahmen man den Wohnraummangel in Bayern beheben will. Da ist noch alles blank, was andere Bundesländer offensichtlich schon längst getan haben.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ich möchte auch noch darauf hinweisen: Die Mietpreisbremse hat uns nicht überraschend über Nacht ereilt, sondern sie wird seit über zwei Jahren diskutiert – Zeit genug, um eine solide Datengrundlage zur Definition angespannter Wohnungsmärkte zu erheben und sich mit den betroffenen Städten und Gemeinden vorab ins Benehmen zu setzen und entsprechend abzustimmen. Zu Recht ist darauf hingewiesen worden, dass trotz allen Reformbedarfs für eine funktionieren de Mietpreisbremse auch jeweils das Vorhandensein eines Mietspiegels wichtig wäre. Ein Mietspiegel legt die ortsüblichen Vergleichsmieten fest, an denen sich Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter orientieren, wenn es um Mieterhöhungen geht.
Es ist beschämend, dass bisher nur eine Handvoll Kommunen in Bayern einen Mietspiegel hat. Von 907 Kommunen, die an der Erhebung zur Wohnraumversorgung teilgenommen haben, bei denen man davon ausgehen kann, dass es diejenigen mit angespanntem Wohnungsmarkt sind, haben nur 33 Kommunen einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel.
Es ist schon richtig, dass man auch mit Vergleichsmietdatenbanken oder anderen statistischen Erhebungen die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen kann. Diese Art der Hilfestellung halte ich aber für sehr konfliktträchtig und langfristig auch nur für bedingt geeignet. Stattdessen halte ich es für zielführender, die Kommunen mit entsprechenden Anreizen bei der Aufstellung von Mietspiegeln zu unterstützen.
Ich sehe allerdings großen Reformbedarf beim Mietspiegel, auch wenn ich sagen muss: Der Mietspiegel ist noch immer das beste Instrument, um eine verlässliche Übersicht über die Höhe der Mieten zu erhalten. Er hat bei Vermieterinnen und Vermietern und Mieter innen und Mietern die größtmögliche Akzeptanz und schafft vor allem Rechtsfrieden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch betonen: Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg ist keinesfalls das Aus für die Mietpreisbremse. Es ist ein Einzelurteil; darüber sind wir uns einig. Für mich zeigt es aber auch, dass es notwendig ist, bundesweit einheitliche Kriterien für die Erhebung von Mietspiegeln festzulegen, um zu verhindern, dass der Mietspiegel als Mietpreistreiber wirkt. Außerdem ist es erforderlich, dass bei der Berechnung des Mietniveaus die letzten zehn Jahre statt die letzten vier Jahre zugrunde gelegt werden. Zudem sollte auch die energetische Gebäudebeschaffenheit als Vergleichsvariable Eingang finden. Hierzu erwarte ich mir von der Staatsregierung entsprechende zeitnahe Bundesratsinitiativen, oder Sie wenden sich an Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, die das übernehmen können.
Abschließend möchte ich sagen: Nur mit allgemein verbindlichen, repräsentativen Maßstäben kann auch die Mietpreisbremse letztendlich ihre volle Wirkung entfalten. Es bleibt zu hoffen, dass Sie die Mieterinnen und Mieter in Bayern nicht noch länger warten lassen.
(Beifall bei den GRÜNEN)