Künftig ist es Friedhofsträger in Bayern möglich, nur Grabmale zuzulassen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Die notwendige Rechtsgrundlage für ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit hat der Landtag nach jahrelangen Debatten diese Woche endlich verabschiedet. Bereits 2009 stimmte der Landtag einem Antrag der Grünen zu, der die Staatsregierung zum Handeln in Sachen Grabsteine aus Kinderarbeit aufforderte, nachdem zahlreiche Gerichtsurteile kommunale Regelungen wie in München oder Nürnberg für unwirksam erklärt hatten. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2013, dass ohne eine Regelung auf Landesebene in Verbindung mit grundlegenden Anforderungen an die Nachweispflicht ein kommunales Verbot von Grabsteinen die Berufsfreiheit von Steinmetzen einschränken würde. Trotz weiterer Initiativen der Opposition blieb die Staatsregierung aber weiterhin untätig. Schließlich legte die Grüne Landtagsfraktion im Herbst 2015 einen Gesetzentwurf vor, der im Bayerischen Bestattungsgesetz nicht nur die erforderliche Satzungsermächtigung für Kommunen schafft, sondern gleichzeitig auch Anforderungen zur Nachweispflicht regelt. Knapp ein halbes Jahr später zogen auch Staatsregierung und SPD mit eigenen nahezu identische Gesetzentwürfe nach. Alles in allem liefern alle Gesetzesentwürfe die notwendige Grundlage, dem schmutzigen Geschäft mit Grabsteinen aus Kinderhänden endlich das Wasser abzugraben. Den Mehrheitsverhältnissen geschuldet, haben wir letztendlich auch dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zugestimmt. Schließlich sind wir uns mit der Zielsetzung einig und unser jahrelanger Kampf für ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit trägt nun endlich Früchte. Die gesetzliche Regelung wird in Kürze in Kraft treten.