Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Die Psychosoziale Notfallversorgung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Verarbeitung von Unglücksfällen und Katastrophen. Ich möchte mich ausdrücklich dem Dank der Kollegen an die Menschen anschließen, die hier mitarbeiten, sei es in Bad Aibling oder bei den vielen Ereignissen, von denen wir nichts in der Zeitung lesen. Vielen Dank!
(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN)
Der Psychosozialen Notfallversorgung sollte deshalb derselbe Stellenwert eingeräumt werden wie den Rettungsdiensten, die sich um die medizinisch-körperlichen Belange kümmern. Kolleginnen und Kollegen von der SPD, deshalb ist die Zielrichtung Ihres Antrags vom Grundsatz her zu begrüßen. Herr Kollege Pfaffmann, wir sollten allerdings das Pferd nicht von hinten aufzäumen. Schließlich wurde im Innenausschuss vor der Sommerpause einstimmig ein Antrag der FREIEN WÄHLER beschlossen, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, die Psychosoziale Notfallversorgung im Freistaat zu evaluieren und dem Landtag noch in diesem Jahr darüber zu berichten. Ohne einen aktuellen und umfassenden Sachstandsbericht würde meines Erachtens die notwendige Grundlage für eine gesetzliche Regelung fehlen.
Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Thema fangen wir nicht ganz von vorne an. Das gegenwärtige bayerische Konzept beruht auf einem Forschungsprojekt aus den Jahren 2003 und 2004. Herr Kollege Dünkel hat darauf bereits hingewiesen. Damals sind Standards und Leitlinien entwickelt worden. Die Feuerwehrschule Geretsried wurde beauftragt, die Schulung von Einsatzkräften für die psychosoziale Betreuung zu übernehmen. Aufgrund der Heterogenität und der inhaltlichen Ausrichtung der einzelnen Angebote wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom Bundesinnenministerium beauftragt, für eine bundesweite Qualitätssicherung zu sorgen.
Trotzdem – darauf möchte ich schon hinweisen – gibt es weiterhin keine flächendeckenden Angebote Psychosozialer Notfallversorgung. Die bestehenden Angebote unterscheiden sich auch qualitativ sehr. Außerdem sind mangelhafte Vernetzungen und Schnittstellenprobleme in der überörtlichen Zusammenarbeit und in der Kommunikation der verschiede- nen Akteure sowie bei den Anbietern Psychosozialer Notfallversorgung offenkundig.
Herr Kollege Dünkel, darüber, dass hier Handlungsbedarf besteht, waren wir uns im Innenausschuss einig. Einen Einsatzleiter für Psychosoziale Notfallversorgung gibt es auch nur in einem Bruchteil der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte. Das ist ein Problem und trägt den Anforderungen der heutigen Zeit sicherlich nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Wir wollen schon einheitliche Strukturen, zumindest einheitliche Standards haben. Wir haben sicherlich unterschiedliche Strukturen; da haben Sie recht.
Der Gesetzentwurf der SPD lehnt sich sehr stark an die Regelungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes an, was im weiteren Verlauf noch zu diskutieren sein wird, weil, wie berichtet, bereits Kritik vom BRK geäußert worden ist. Der Gesetzentwurf lässt zudem aus unserer Sicht noch einige Fragen offen, beispielsweise bezüglich der Ausbildung und der Finanzierung oder bezüglich der Kompatibilität mit den bereits vorhandenen Strukturen. Auch die Schnittstelle und die Zusammenarbeit mit den bezirklichen Krisendiensten gilt es zu klären. Auch deshalb wäre es sinnvoll, wenn zur Beratung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Ausschüssen der angekündigte Bericht der Staatsregierung vorläge.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen: Wir GRÜNE sind überzeugt, dass nur auf der Grundlage einer umfassenden Evaluation und nach Diskussion mit den Fachverbänden der erforderliche gesetzliche Rahmen, so einer erforderlich ist, gestrickt und die Psychosoziale Notfallversorgung auf eine solide Basis gestellt werden kann.
(Beifall bei den GRÜNEN)