Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Die Abwasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Ich möchte betonen, dass diese Aufgabe in der Regel auf sehr hohem Niveau gut erledigt wird.
Aber die Wasserver- und die Abwasserentsorgung sind natürlich Daueraufgaben. Es geht nun darum, das erreichte Niveau zu halten bzw. auszubauen. Ich möchte deutlich sagen: Grundsätzlich sind die Kosten natürlich durch die Erhebung von Gebühren und Bei- trägen zu finanzieren, zumal sich die Abwasserkosten in Bayern im Ländervergleich ohnehin auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen. Kolleginnen und Kollegen, die Förderung im Bereich der Ersterschließung ist im Jahr 2015 ausgelaufen. Nun besteht verstärkt die Notwendigkeit, im Bestand zu sanieren. Die Zahlen sprechen hier eine klare Sprache. Ein vom Landesamt für Umwelt in Auftrag gegebener Bericht zum Zustand der bayerischen Kanäle aus dem Jahr 2008 bestätigt, dass über 15 % aller Kanäle einen kurz- und mittelfristigen Sanierungsbedarf aufweisen. Ein Drittel aller Abwasserkanäle wurde vor 1970 errichtet. Da hat natürlich der Zahn der Zeit seine Spuren hinterlassen. Der Gesamtsanierungsbedarf für die Trinkwasser- und Ab- wasserentsorgungsanlagen beläuft sich nach Schätzungen des Umweltministeriums auf 1,2 Milliarden Euro pro Jahr, also eine ganz beachtliche Summe.
Kolleginnen und Kollegen, ich habe gesagt, es geht darum, das erreichte Niveau zu halten, und zwar überall in Bayern. Jetzt führt der starke Bevölkerungsrückgang in Teilen Bayerns dazu, dass dringend notwendige Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen in diesen Regionen in die Zukunft verschoben werden, weil diese sonst mit einem unzumutbaren Kostenanstieg für die Gebietskörperschaften, aber natürlich auch für die Bürgerinnen und Bürger verbunden wären. Deswegen hatten wir GRÜNE seinerzeit im Rahmen eines Antrags die Aufnahme einer Härtefallregelung in die Richtlinie für die Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben – so heißt die Richtlinie – gefordert. Eine entsprechende Regelung wurde 2016 in die Richtlinie aufgenommen.
Die Förderrichtlinien in dieser geltenden RZWas sollten wir tatsächlich dringend unter die Lupe nehmen. Das ist sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Schließlich hat auch der Gemeindetag von Anfang an kritisiert, die Ausgestaltung der Förderkriterien werde dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht. Stattdessen würde man den betroffenen Gemeinden hohe Hürden auferlegen, die Fördervoraussetzungen überhaupt er- füllen zu können. Da halte ich es für nicht ganz geschickt, lieber Kollege Scheuenstuhl, erst die Mittel zu erhöhen, wenn die Mittel gar nicht abgerufen werden können, weil die Kriterien noch nicht so sind, wie wir sie eigentlich haben wollen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Jetzt komme ich zu den FREIEN WÄHLERN. Ich erachte Ihren Antrag als ein bisschen zu kurz ge- sprungen bzw. er setzt an der falschen Stelle an.
(Harry Scheuenstuhl (SPD): Das könnte Absicht gewesen sein, Herr Kollege!)
Es reicht nicht aus, eine Erhöhung der Zuwendungen zur Sanierung von Abwasseranlagen zu fordern – das hätten Sie übrigens schon vor Kurzem mit einem Haushaltsantrag erreichen können –,
(Zuruf von den FREIEN WÄHLERN)
sondern es bedarf aus unserer Sicht tatsächlich einer Evaluation der Neuregelung der RZWas, auf deren Grundlage man dann erforderliche Nachbesserungen
vornehmen kann, damit die Gemeinden tatsächlich in den Genuss einer Förderung kommen können.
Kolleginnen und Kollegen, für uns GRÜNE ist ab- schließend letztendlich entscheidend, dass die Förderung nicht mit der Gießkanne verteilt wird, sondern insbesondere strukturschwache und vom Bevölkerungsrückgang stark betroffene Gemeinden erreicht. Außerdem sollte die Förderung für einen ausreichend langen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, um den Bedarf angemessen abzudecken.
(Beifall bei den GRÜNEN)