Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
In der Debatte heute Mittag zum KAG habe ich gelobt, wie intensiv wir uns mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Beim Rettungsdienstgesetz haben wir uns die notwendige Zeit leider nicht genommen. Das Thema ist komplex. Um der Komplexität dieses Themas gerecht zu werden – da spreche ich sicher auch im Namen der betroffenen Verbände –, hätte uns etwas mehr Zeit sicher nicht geschadet.
Kolleginnen und Kollegen, nichtsdestoweniger begrüßen wir GRÜNE die Intention des Gesetzentwurfes, endlich die rechtliche Grundlage zu schaffen, mehr Kompetenz für heilkundliche Maßnahmen von der Ärzteschaft auf die Notfallsanitäter zu übertragen. Im Notfall geht es oft um Leben und Tod; da zählt jede einzelne Sekunde. Eine hochwertige Versorgung kann nur dann gewährleistet sein, wenn auch nichtärztliches Personal notwendige Maßnahmen ergreifen darf, sollte der Notarzt nicht vor Ort sein, zumal es
auch der Realität entspricht, dass nichtärztliches Personal meistens zuerst am Unfallort oder beim Notfall eintrifft und die mitunter lebensnotwendige Erstversorgung leistet.
Sie haben jetzt nicht nur bundesgesetzliche Vorgaben umgesetzt, sondern doch auch relativ massiv in die Struktur des Rettungsdienstes eingegriffen. Wir GRÜNE haben in der kurzen Zeit, die uns geblieben ist, um uns auch mit den Betroffenen auseinanderzusetzen, also in der Zeit zwischen der Ersten Lesung und der Behandlung im Ausschuss, zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Ärzteschaft, aber auch der Rettungsdienste geführt. Ich darf mich da bei meinen Kollegen Kerstin Celina und Uli Leiner aus dem Gesundheitsausschuss ganz herzlich bedanken. Diese Gespräche haben uns deutlich gezeigt, dass beim vorliegenden Gesetzentwurf noch Nachbesserungs- bedarf besteht. Diesen Nachbesserungsbedarf haben wir in Form eines Änderungsantrags vorgebracht, der heute auch noch zur Abstimmung steht und für den ich um Zustimmung werbe.
Unser Änderungsantrag sieht in der Neufassung des Artikels 10 einen Rettungsdienstausschuss als neue Plattform vor. Um die Zusammenarbeit der Mitglieder des Ausschusses und seine Funktionalität zu stärken, werben wir GRÜNE dafür, dass nicht, wie von der CSU gewünscht, der oder die Vorsitzende von der obersten Rettungsdienstbehörde bestellt wird, son- dern die Mitglieder wie bisher die Möglichkeit haben, demokratisch zu bestimmen, wer dem Ausschuss vor- sitzen wird. Das Gängelband, das Sie einführen wol- len, ist aus unserer Sicht wirklich so überflüssig wie ein Kropf.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, außerdem fordern wir für ÄLRD eine Klarstellung im Hinblick auf die Niederlegung von Funktionen in anderen Verbänden. Im Sinne des Datenschutzes soll auch die Einsicht in Patientenakten inklusive Begründung immer schriftlich dokumentiert werden. Weiterhin sprechen wir uns dagegen aus, dass künftig die Sozialversicherungsträger stärker in die Bestellung von Ärztlichen Leitern Rettungsdienst einbestellt oder einbezogen werden sollen. Es mag sein, dass sich da in der Praxis gar nicht so viel ändert; aber das hätte man vielleicht auch mit einer geschickteren Formulierung beseitigen können. Dann hätten wir uns manche Unsicherheiten bei den Betroffenen ersparen können.
Kolleginnen und Kollegen, Bedenken haben wir auch, dass die Zahl der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern trotz des wachsenden Aufgabenspektrums von 78 auf 26 reduziert werden soll und die Beschränkung auf eine halbe Stelle vorgesehen ist. Die hierzu angedachte Aufwandsentschädigung könnte sich möglicherweise als zu gering erweisen, um einen entsprechenden Anreiz für die Übernahme dieser Tätigkeit zu schaffen. Es besteht die Gefahr, dass sich in Zukunft nur noch Klinikärzte mit eher geringerer Praxiserfahrung und mit Anfangsgehältern für diese Tätigkeit interessieren. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, dass die Auswirkung dieser Regelung ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes evaluiert und dem Landtag darüber berichtet wird und gegebenenfalls dann auch schnellstmöglich die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden. Einem entsprechenden Antrag der GRÜNEN wurde im Innenausschuss zugestimmt. Auf diese Evaluation werden wir besonderes Augenmerk legen, weil uns natürlich daran gelegen ist, dass das Ganze praxistauglich ist und die Qualität des Rettungsdienstes erhalten bleibt.
Kolleginnen und Kollegen, alles in allem begrüßen wir, dass die Kompetenzen der nichtärztlichen Rettungskräfte mit dieser Regelung nach langer Verzögerung und bei aller Kritik in Detailfragen ausgeweitet werden und Rechtssicherheit hergestellt wird.
(Beifall bei den GRÜNEN)