Obwohl die Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss eindeutig bestätigt, dass die gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen als Kostentreiber vor allem beim öffentlich geförderten Wohnungsbau wirkt, soll an der bisherigen Regelung in der Bayerischen Bauordnung festgehalten werden. „Da beißt sich die Katze doch selbst in den Schwanz“, so der wohnungspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Jürgen Mistol. „Wenn zum Teil mehr als die Hälfte der Stellplätze beim öffentlich geförderten Wohnungsbau leer steht, führt dies zwangsläufig zu einer Subventionierung von KfZ-Verkehr über die Wohnkosten. Dies verschärft die Situation in Städten mit ohnehin knappen Wohnraum und steigenden Mieten zusehends.“
Die Grünen im Bayerischen Landtag hatten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen aufhebt. Stattdessen wollen wir den Gemeinden die Möglichkeit geben, allein durch eigene Satzungen bedarfsorientiert Stellplatzpflichten zu begründen, inhaltlich auszugestalten oder davon abzusehen. „Wo es keinen Bedarf an Stellplätzen gibt, soll auch unbürokratisch auf die Errichtung von Stellplätzen verzichtet werden können". Zumal sich der Stellplatzbedarf in den bayerischen Kommunen ohnehin äußerst unterschiedlich darstelle. Damit könne man die Kosten beim Wohnungsbau spürbar mindern und zur Entschärfung der angespannten Situation auf dem bayerischen Wohnungsmarkt beitragen.