Am 1. April 2016 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Kraft getreten. Seither können Gemeinden als Alternative zu einmaligen auch wiederkehrende Beiträge von Grundstückseigentümern erheben. Dadurch werden die Kosten auf einen breiteren Personenkreis verteilt und über einen längeren Zeitraum gestreckt. Vor der Neuregelung hatten nur 72% der bayerischen Kommunen Straßenausbaubeiträge eingefordert, wobei nur in gut begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden darf. Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat nun bestätigt, dass Städte und Gemeinden trotz guter Finanzlage zur Einziehung von Straßenausbaubeiträgen grundsätzlich verpflichtet sind. Um einen möglichst einheitlichen Vollzug und gleichwohl eine Akzeptanzsteigerung des beitragsfinanzierten Systems zu garantieren, ist eine Evaluation der Gesetzesänderung erforderlich. Einem entsprechenden Antrag der Grünen ist der Innenausschuss einstimmig gefolgt.