Die bayerischen Bezirke als dritte kommunale Ebene neben Gemeinden und Landkreisen erfüllen wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Kultur, Bildungswesen und Umwelt. Um über aktuelle Fragen und Herausforderungen der bayerischen Bezirke zu diskutieren, hat die Landtagsfraktion daher Grüne Bezirksrätinnen und Bezirksräte aus allen Regierungsbezirken zu einem Vernetzungstreffen im Bayerischen Landtag eingeladen. In seiner Begrüßung betonte der kommunalpolitische Sprecher Jürgen Mistol, dass die Lebensqualität im Freistaat entscheidend davon abhängt, wie gut die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können. Umso bedauerlicher ist es, dass die Leistungen an die Bezirke im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unverändert auf dem Niveau des Vorjahres bleiben. Das bestätigte auch Stefanie Krüger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Bezirketags, die über Aufgaben und Schwerpunkte des kommunalen Spitzenverbandes berichtete. Dabei führen Kostensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe und der Pflege seit Jahren zu einem stetigen Anstieg des Umlagebedarfs der Bezirke. Nach aktuellen Haushaltsplanungen steigen die Nettoausgaben für soziale Leistungen der Bezirke 2015 um knapp fünf Prozent auf insgesamt 3,3 Milliarden Euro. Rund 90 % der Einnahmen fließen also unmittelbar in die gesetzlich festgelegten Sozialleistungen. Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt daher die Forderung des Bezirketags, dass die vom Bund zugesagten 5 Mrd. Euro Kostenbeteiligung im Zuge der Einführung eines Bundesteilhabegesetzes unmittelbar den Trägern der Eingliederungshilfe zugutekommen muss. Intensiv diskutiert wurde auch über ein neues Maßregelvollzugsgesetz. Ziel muss sein, einen verbindlichen und eindeutigen Rechtsrahmen für den Maßregelvollzug zu schaffen, in dem beispielsweise dessen Grundlagen und Ziele sowie Patientenrechte und Möglichkeiten der Vollzugslockerung klar geregelt sind. Unsere sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina und unser gesundheitspolitischer Sprecher Ulli Leiner legten dar, weshalb wir darüber hinaus ein modernes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) brauchen, um die Rechte von Menschen in Krisensituationen abzusichern und weiterzuentwickeln. Nachdem unser Gesetzentwurf zwischenzeitlich abgelehnt wurde, bleibt zu hoffen, dass der kürzlich eingesetzte Runde Tisch zeitnah Eckpunkte für ein solches Gesetz erarbeitet und vor allem die Bezirke, bei denen die Gesamtverantwortung in der psychiatrisch-medizinischen Versorgung liegt, angemessen in die Diskussion einbindet.