Anlässlich einer Anhörung mit Expertinnen und Experten befasste sich der Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport im Bayerischen Landtag am 17. Juni 2015 mit der Realisierbarkeit nicht-christlicher Bestattungen. Regelungen wie die 48-Stunden-Wartefrist bei der Beerdigung, die starre Reihenausrichtung der Grabstätten oder auch die Sargpflicht werden dem kulturellen und religiösen Pluralismus in Bayern nicht mehr gerecht. Damit auch Muslime im Freistaat die islamischen Bestimmungen bei der Beisetzung von Verstorbenen unkompliziert umsetzen können, sind Anpassungen des bayerischen Bestattungsgesetzes notwendig. Wie bei Christen, laufen Bestattungen auch bei Muslimen nach ganz bestimmten Ritualen und Vorschriften ab. Zum muslimischen Brauch gehört es etwa, Verstorbene nicht in einem Sarg, sondern in einem Leinentuch zu begraben. Auch ist es im Islam üblich, die Bestattung ohne Zeitverzögerung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Eintritt des Todes vorzunehmen. Beides, allerdings, stößt sich momentan am bayerischen Bestattungsgesetz, das nicht nur eine 48-Stunden-Frist zwischen Todeszeitpunkt und Beerdigung vorschreibt, sondern auch einen Paragraphen zur Sargpflicht beinhaltet. Zudem zählen die Lagerung des Toten im Grab mit dem Gesicht Richtung Mekka oder die unbefristete Totenruhe zu den islamischen Bestattungsvorgaben, die durch die aktuelle Gesetzeslage nicht berücksichtigt werden. Dabei legt die veränderte religiöse Zusammensetzung der bayerischen Bevölkerung eine Änderung der Regelungen des Bestattungsgesetzes nahe. Waren 1950 noch 97 Prozent der Bevölkerung im Freistaat entweder katholisch oder evangelisch, so sind es heute nur noch etwa 70 Prozent. Von deutschlandweit 3 Mio. Muslimen, leben inzwischen rund 500.000 Muslime in Bayern. Zwar gibt es nach wie vor Muslime, die gemäß ihren Wünschen nach dem Tod in ihre ursprünglichen Heimatländer überführt und dort bestatten werden. Dabei handelt es sich in der Regel um islamische Religionsangehörige der älteren Generation, die noch fest in ihren Herkunftsorten verwurzelt sind. Wie in der März-Ausgabe von Regensburg Haber zu lesen war, steigt allerdings unter den Muslimen inzwischen die Bereitschaft, nach langjähriger Lebenszeit in Bayern auch hier begraben zu werden. In Regensburg wird auf entsprechende Bedürfnisse der muslimischen Bürgerinnen und Bürger - so weit es das Bestattungsrecht erlaubt - schon heute Rücksicht genommen. Auch wurde die muslimische Abteilung auf dem städtischen Bergfriedhof erst im vergangenen Jahr erweitert. Regeln wie die Sargpflicht gelten jedoch auch hier. Deshalb strebe ich als Ihr grüner Landtagsabgeordneter eine Änderung des Bestattungsrechts in Bayern an, die klare Rechtsgrundlagen schafft und islamische Beisetzungen generell möglich macht. Dabei geht es keineswegs darum, bisher gepflegte und gelebte Rituale anderer Religionen aufzugeben. Vielmehr ist mir wichtig, dass unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger den nötigen Freiraum haben, ihre religiösen Traditionen im Umgang mit Verstorbenen so auszuüben, wie sie es für sich definiert haben. Andere Bundesländer haben ihr Bestattungsrecht bereits dahingehend reformiert. In Baden-Württemberg wurde die Vorgabe eines frühesten Bestattungszeitpunkts im vergangenen Jahr abgeschafft. Auch die Tuchbestattung ist dort nun allgemein zugelassen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen wurde die Sargpflicht schon vor längerem aufgehoben. Nun wird es Zeit, dass das verfassungsmäßig gebotene Prinzip der Gleichstellung der Religionen endlich auch in Bayern mit greifbaren Inhalten gefüllt und der islamischen Bestattungskultur der angemessene Respekt zuteil wird. So wie die Anhörung im Ausschuss verlaufen ist, bin ich sehr zuversichtlich, dass dieses Ziel auch bald Realität wird.