Wohnraummangel in Städten, Leerstand auf dem Land! Der Wohnungsmarkt im Freistaat ist aus der Balance. Steigende Mieten, mäßige Bautätigkeit im mittleren und unteren Preissegment und eine sinkende Zahl an Sozialwohnungen waren jedoch schon vor dem Zuzug von Flüchtlingen Realität in bayerischen Ballungsräumen. Die Flüchtlingstragödie und die damit verbundene Aufgabe der Integration von Menschen, die für längere Zeit oder gar dauerhaft in unserem Land bleiben werden, hat uns lediglich vor Augen geführt, dass die wohnungspolitischen Weichen im letzten Jahrzehnt falsch gestellt und die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus viel zu lange vernachlässigt wurde. Um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln, brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung aller politischen Ebenen. Deshalb muss der Bund die Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumförderung fortführen und auf mindestens 2 Milliarden aufstocken. Auch der Freistaat muss seine Mittel für die Wohnraumförderung auf dem Niveau der 90er Jahre verstetigen. Um dem Rückgang von Sozialwohnungen durch Auslaufen der Belegungsbindungen entgegenzuwirken, muss die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand ermöglicht werden. Gleichzeitig ist eine Modernisierungsförderung für Leerstände im ländlichen Raum zu erwägen, um vorhandenen ungenutzten Wohnraum zu beleben. Zudem ist es erforderlich, Wohnungsgenossenschaften als dritte Säule der Wohnraumversorgung zu stärken. Neben einer Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsbedingungen, könnten durch Investitionszulagen in Gebieten mit Wohnungsknappheit obendrein Anreize für den frei finanzierten Wohnungsbau geschaffen werden. Um die städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist eine Ausweitung der Städtebauförderung notwendig. Insbesondere das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ leistet einen unverzichtbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen. Auch die Kommunen können einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten. Mittels Konzeptausschreibung lassen sich Grundstückskosten begrenzen und durch Modelle sozialgerechter Bodennutzung der Anteil des sozialen Wohnungsbaus erhöhen. Weiterhin ist eine qualifizierte Nachverdichtung und gemeinsame Regionalplanung im Rahmen einer städtebaulichen Planung unausweichlich, wenn in Ballungsräumen mehr Wohnraum entstehen soll.