Preiswerter Wohnraum in bayerischen Ballungsräumen ist ohnehin knapp. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass sich der Wohnraummangel aufgrund des anhaltenden Zuzugs auch in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen wird. Durch ungenehmigte Zweckentfremdungen von Wohnraum wird der Bevölkerung zusätzlich wertvoller Wohnraum dauerhaft entzogen. Damit Gemeinden weiterhin illegale Zweckentfremdungen verfolgen und Wohnraum schützen können, muss das Zweckentfremdungsgesetz nicht nur entfristet, sondern auch an entscheidenden Stellen nachgebessert werden. Auch wenn bislang nur München von einer Zweckentfremdungssatzung Gebrauch macht, hat sich dieses Gesetz seit Inkrafttreten 2009 als wirksames Instrument zur Sicherung von Wohnraum erwiesen. Seither konnte für 1.244 Wohneinheiten die Zweckentfremdung beendet werden. Die Erfahrungen mit dem Gesetzesvollzug haben aber auch Änderungsbedarf aufgezeigt. Insbesondere das lukrative und wachsende Geschäft im Bereich der Fremdbeherbergungen nimmt zusehends überhand. Laut einer Studie des Immobilienentwicklers GBI übernachten in München pro Jahr etwa 1,9 Millionen Besucher in gut 4.300 Quartieren, die über Internet-Portale vermittelt werden. Insbesondere bei der wiederholt kurzzeitigen Vermietung sowie die Vermietung von Privatwohnungen an sog. „Medizintouristen“ ist in den letzten Jahren eine erhebliche Dynamik zu verzeichnen. Kein Wunder, lassen sich mit einem Quartier pro Nacht schnell mal 380 € verdienen. Angesichts der vergleichsweise niedrigen Bußgelder, ist die Abschreckung gering. Um effektiv gegen die illegale Zweckentfremdung vorgehen zu können, braucht es deshalb eine zeitliche Obergrenze für Fremdbeherbergungen, die Erweiterung der Auskunftspflichten, die Änderung des Bußgeldtatbestandes sowie die Einführung neuer Anordnungsbefugnisse. Gemeinden sollen nicht nur die Wiederherstellung von Wohnraum anordnen, sondern zweckentfremdete Wohnungen im Ernstfall auch räumen können. Dies stärkt zugleich die Kompetenzen der Gemeinden bei der Wahrnehmung der Wohnungsaufsicht.