Zumindest dort, wo heute Stellplätze errichtet werden müssen, für die kein Bedarf vorhanden ist. Denn dadurch werden die Kosten für den Wohnungsbau deutlich gesenkt. Das entlastet nicht nur den Bauherren, sondern vor allem auch die Mieterinnen und Mieter. Gerade in wachsenden bayerischen Städten und ihren Umlandregionen verzichten immer mehr Menschen verstärkt aus ökonomischen und ökologischen Gründen auf ein eigenes Kraftfahrzeug. Car-Sharing, ein gut ausgebauter ÖPNV oder Fahrrad machen geld- und platzfressende Stellplätze mehr und mehr überflüssig. Stattdessen führt ein Überangebot an Stellplätzen zu einer Subventionierung von Kfz-Verkehr über die Wohnkosten. Dabei ist es gerade im geförderten Wohnungsbau ein Ärgernis, dass die Wohnkosten durch Stellplätze in die Höhe getrieben werden, die gar nicht gebraucht werden. Viele Sozialmieter besitzen ja nicht mal ein Auto. Gerade weil Bayern ein Flächenstaat ist, gestaltet sich die Parksituation für Fahrräder, Motorräder und Autos in großen und kleinen Gemeinden, in Ballungs- und ländlichen Räumen sehr verschieden. Daher ist die gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen gemäß § 47 der Bayerischen Bauordnung (BayBo), die auf die Reichsgaragenordnung 1939 zurückgeht, im wahrsten Sinne des Wortes von „anno dazumal“. Stattdessen soll es ganz und gar im Ermessen der Gemeinden liegen, durch eigene Satzungen bedarfsorientiert Stellplatzpflichten zu begründen und inhaltlich auszugestalten oder gar auf eine Herstellungspflicht von Stellplätzen zu verzichten. Die kommunale Ebene wird dadurch gestärkt und ihr Gestaltungsspielraum erweitert, so dass für jede Kommune eine den örtlichen Verkehrsverhältnissen angemessene Lösung gefunden wird, die den jeweiligen Anforderungen einer modernen Mobilitätsgesellschaft entsprechen. Dadurch wird eine individuelle Stadt- und Verkehrsplanung ermöglicht, vor allem aber die zwangsweise, unterschwellige Subventionierung des Autoverkehrs beendet.