Zu den zahlreichen Industrierabatten im EEG auf Kosten der Haushaltsstromkunden und der nicht-privilegierten Industrie erklären Jürgen Mistol, Landtagsabgeordneter und Stefan Schmidt, Bezirksvorsitzender der Grünen in der Oberpfalz:
Die aktuelle Forderung von Horst Seehofer, die EEG-Umlage auf acht Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen, ist ein typischer Seehofer: Probleme spät benennen, die Verantwortung auf andere schieben und die falschen politischen Schlüsse daraus ziehen. Dass die EEG-Umlage bislang steigt, hängt zum großen Teil an zahlreichen Ausnahmen für Unternehmen bei der EEG-Umlage. Viele der befreiten Unternehmen erfüllen die ursprünglich dafür vorgesehenen Kriterien nicht: Sie stehen weder im internationalen Wettbewerb noch sind sie wirklich energieintensiv.
Aus der Oberpfalz sind knapp 50 Unternehmen von der EEG-Umlange (teil)befreit. Wir können uns aber nicht erklären, warum beispielsweise der Fleischverarbeiter Wolf aus Schwandorf, Teile der Firmengruppe Max Bögl, der Futtermittelhersteller aus Regensburg oder die Milchverarbeitenden Betriebe wie die Goldsteig Käsereien in Cham, die Naabtaler Milchwerke in Schwarzenfeld und Bayerland Regensburg befreit sind. Die Große Koalition schiebt dieser Praxis keinen Riegel vor. Das ist nicht nur gegenüber den nicht-befreiten Stromkunden ungerechtfertigt, sondern hat mittlerweile auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen, die ein Beihilfeprüfverfahren eröffnet hat.
Die Rechnung für aufgeblähte Ausnahmen zahlen der Mittelstand und die Verbraucherinnen und Verbraucher. Vielen tatsächlich energie- und außenhandelsintensiven Unternehmen drohen durch das Brüsseler Verfahren nicht nur Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt, sondern auch Millionenrückzahlungen aus den vergangenen Jahren.
Allen voran die Staatsregierung, aber auch die zahlreichen Bürgermeister und Landräte der CSU sind jetzt gefordert, bei der Bundesregierung zu intervenieren und sich stark zu machen, dass nur noch tatsächlich energie- und außenhandelsintensive Unternehmen von der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG profitieren.