Der Planungsverband Oberpfalz-Nord hat alle Windkraftpläne auf Eis gelegt. „Das schadet dem Klima, sorgt gleichzeitig für eine Vernichtung von Arbeitsplätzen und führt damit zu einer Schwächung der heimischen Wirtschaft“ kritisiert Jürgen Mistol den Planungsverband.
In einem durch die Landtags-Grünen beauftragten Rechtsgutachten hat der renommierte Fachanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BauGB mit Länderöffnungsklausel) und die bayerischen Pläne (Abstands- und Stichtagsregelungen) detailliert untersucht. Es kommt ganz klar zu dem Ergebnis:
1. Eine pauschale 10H-Regelung ist rechtswidrig, weil sie gegen das mehrfach vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Gebot verstößt, der Windkraft substanziell Raum zu bieten (Privilegierung). Dieses Gebot ergibt sich aus § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.
2. Die Festlegung des Stichtages ist nicht sachgerecht, weil eine solche Rückwirkung nur dann möglich wäre, wenn „Ankündigungseffekte“ zu befürchten wären. Angesichts der langen Planungszeit von Windenergieanlagen (zwei bis vier Jahre) ist dies sicherlich nicht zu erwarten.
Jürgen Mistol fordert den Planungsverband Oberpfalz-Nord auf, alle auch nach dem 4. Februar 2014 eingegangenen und noch eingehenden Windkraftanträge zu bearbeiten und zu behandeln.