„Wann schafft die CSU-Regierung endlich die Voraussetzungen, damit Grabsteine aus Kinderarbeit aus bayerischen Friedhöfen endgültig verbannt werden?“ Diese Frage stellt der kommunalpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Jürgen Mistol. Die überfällige und vielfach angekündigte Anpassung des Bayerischen Bestattungsgesetzes – zuletzt für den Sommer 2015 zugesagt – blieb bislang aus. Die Landtags-Grünen haben deshalb in dieser Woche einen eigenen Gesetzentwurf eingereicht, der es den Kommunen als Friedhofsträgern ermöglicht, die Verwendung von Grabsteinen und -einfassungen ausschließlich aus fairem Handel vorzuschreiben. „Es ist ein Unding, dass seit dem endgültigen Verbot solcher kommunalen Regelungen durch das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2013 keine gesetzliche Neuregelung durch den Freistaat erfolgt ist“, kritisiert Jürgen Mistol. Die Städte München und Nürnberg, die Grabsteine aus Kinderarbeit per Friedhofssatzung verboten hatten, wurden so unnötigerweise mehr als zwei Jahre im Regen stehen gelassen. Jürgen Mistol: „Weder die Berufsfreiheit von Steinmetzen, noch vorgeschobene Eigentumsrechte sind legitime Argumente für die massenhafte Verwendung von Grabsteinen, die in indischen Steinbrüchen durch ausbeuterische Kinderarbeit gewonnen werden.“ Der Gesetzentwurf der Landtags-Grünen, der in naher Zukunft zur ersten Lesung im Plenum ansteht, schaffe endlich Rechtssicherheit für Friedhofsträger und Steinmetze. „Und er entzieht dem zynischen Handel mit Natursteinen, die unter schwierigen und schädlichen Arbeitsbedingungen von Minderjährigen gebrochen werden, eine weitere Grundlage“, hofft Jürgen Mistol.