Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Herr Kollege Tomaschko – Ist er noch da? Ja, er sitzt wieder auf seinem Platz. –, wenn man als CSU-Fraktion Politik nach dem Motto macht: "Die Staatsregierung hat immer recht", dann wundert man sich nicht, wenn so etwas herauskommt, wie dieser Gesetzentwurf, in dem nicht das enthalten ist, was wir uns sozusagen gewünscht haben. Sie haben ein schönes Wort gebraucht und gesagt, es gebe jetzt eine umfassende Rettungshelfergleichstellung. Wir GRÜNEN wollen aber eine vollständige Rettungshelfergleichstellung, und das ist ein Unterschied.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Kolleginnen und Kollegen, die Ehrenamtlichen warten schon lange auf die Gleichbehandlung mit den Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehren, und es ist für alle im Freistaat ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfer eine herbe Enttäuschung, was bei dieser Sache jetzt herausgekommen ist. Den meisten Ehren- amtlichen geht es schließlich nicht in erster Linie darum, künftig möglichst umfassend von den Freistellungs- und Lohnfortzahlungsansprüchen zu profitieren, sondern es geht um eine Wertschätzung ihrer Leistungen und um eine Unterstützung des Ehrenamtes.
Bislang finden für Unterstützungskräfte die Vorschriften des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes nur dann Anwendung, wenn sie bei einem Massenanfall von Verletzten Unterstützung leisten und von der Integrierten Leitstelle alarmiert werden.
(Unruhe – Glocke der Präsidentin)
Unterhalb dieses Massenanfalls von Verletzten stehen Unterstützungskräften einer freiwilligen Hilfsorganisation oder einer privaten Organisation im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr folglich grundsätzlich keine entsprechenden Ansprüche zu.
Durch die vorliegende Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes wird durchaus eine Gerechtigkeitslücke geschlossen und damit eine Verbesserung der Rechtsstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer erzielt, was wir GRÜNEN ausdrücklich begrüßen. Der Gesetzentwurf beinhaltet im Rahmen der Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche allerdings keine Anerkennung von Ausbildungs- und Trainingszeiten der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, und wir hatten bereits im Vorfeld auf diesen Mangel im Gesetzentwurf hingewiesen.
Ich erinnere mich ebenso an lebhafte Debatten an- lässlich der Dringlichkeitsanträge von SPD und FREI- EN WÄHLERN. Wir GRÜNEN hatten damals bereits betont, dass wir den Gesetzentwurf in vielen Punkten unterstützen, aber Nachbesserungen im laufenden Verfahren als dringend notwendig erachten. Von den
Rettungsorganisationen, allen voran dem BRK, wurde das ebenfalls eingefordert.
Ich habe bis zum Schluss auf eine einvernehmliche Lösung in Abstimmung mit den Verbänden gehofft, und von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, wurde auch immer wieder eine entsprechende Erwartung geweckt. Leider konnten Sie sich letztendlich zu keiner umfassenden bzw. keiner vollständigen Gleichstellung durchringen.
Wir sprechen hier übrigens auch nicht von Unsummen, die ins Feld geführt wurden. Sie haben Gründe bedingt durch den Haushalt angegeben, die sozusagen dafür verantwortlich seien, dass wir jetzt nicht zu einer vollständigen Gleichstellung gelangen könnten. Der BRK-Präsident Zellner hat im Zusammenhang mit der Erstattung und der Teilnahme an Pflicht- und Weiterbildungsveranstaltungen von rund 100.000 Euro im Jahr gesprochen. Diese Summe sollte uns die Förderung des Ehrenamtes schon wert sein.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Natürlich habe ich jetzt gerne gehört, dass von Ihnen etwas für den Nachtragshaushalt angekündigt wurde, aber man muss auch sagen: Mit diesem Prüfantrag, den Sie eingebracht haben, schieben Sie die Rettungshelfergleichstellung weiterhin auf die lange Bank und grenzen gleichzeitig die Möglichkeiten für eventuelle Ansprüche von vornherein ein. Es ist daher zu befürchten, dass schlussendlich doch wieder nur eine Minimallösung herauskommt.
Ich kann Sie nur auffordern: Hören Sie auf, mit zweierlei Maß zu messen, und stellen Sie eine Gleichstellung zwischen den Rettungsdiensten und den Feuer- wehren her, die diesen Namen auch wirklich verdient.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ihrem Gesetzentwurf werden wir dennoch zustimmen, um ein klares Zeichen für das Ehrenamt zu setzen, und um die teilweise Rettungshelfergleichstellung nicht noch weiter zu verzögern.
(Beifall bei den GRÜNEN)