Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen.
Wir GRÜNE begrüßen es, dass die SPD-Fraktion heute mit ihrem Gesetzentwurf erneut einen Anlauf unternimmt, die Aufsicht in den Verwaltungsräten der Sparkassen zu verbessern und eine Unternehmensmitbestimmung und Mitarbeitermitbestimmung in den Sparkassen einzuführen.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Herr Kollege Dünkel, auch mich hat es sehr erstaunt, dass Sie es vom Grundsatz her ablehnen, dass auchMitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unternehmensstrategien überwachen. Das ist nichts Außergewöhnliches. Das gibt es in vielen Kommunen, bei denen in städtischen Gesellschaften auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in solchen Aufsichtsgremien vertreten sind. Ich gehöre selber einem solchen Aufsichtsgremium an, und ich kann Ihnen sagen: Wir haben vor Ort sehr gute Erfahrungen gemacht.
Angesichts der Ereignisse in Miesbach finde ich es geradezu beschämend, dass wir uns zum wiederholten Male mit dieser Frage beschäftigen müssen. Herr Kollege Muthmann hat zu Recht die Frage gestellt, ob es Auswirkungen gehabt hätte, wenn wir dort schon eine Mitarbeitermitbestimmung gehabt hätten. Die Frage kann man mit Ja oder Nein beantworten. Ich sage nur: Gesunder Menschenverstand ist manchmal ganz gut, weil er einem sagt, was zu tun ist oder was man lassen soll, egal, ob es erlaubt ist oder nicht.
Auch wir GRÜNEN – darauf möchte ich hinweisen – hatten schon 2009 im Rahmen der Änderung des Landesbankgesetzes entsprechende Anträge eingebracht, die jedoch am Widerstand der damaligen Regierungskoalition gescheitert sind. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, nehmen Sie doch einmal den Artikel 175 der Bayerischen Verfassung ernst. Die Bayerische Verfassung verhindert nicht, sondern bejaht ausdrücklich eine umfassende Mitbestimmung und Mitwirkung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch da ist das dokumentiert, und den Geist dieses Artikels kann man gut auf die Sparkassen übertragen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Wieso sollte das also nicht für die Sparkassen gelten, zumal das in 15 von 16 Bundesländern längst Realität ist? Aus unserer Sicht ist es auch in Bayern an der Zeit, eine neue Ära der Mitbestimmung bei den Sparkassen einzuläuten.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)
Die Staatsregierung hat sich in der Vergangenheit immer wieder darauf berufen, die sogenannte bayerische Besonderheit würde die Unternehmensmitbestimmung in den Sparkassen verhindern. Das trifft aus unserer Sicht nicht zu. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob die Sparkassenbeschäftigten in Bayern beim Träger oder bei der Sparkasse selbst angestellt sind. Vielmehr ist es Sache des Landesgesetzgebers, auch für den Fall einer Anstellung beim Träger eine effektive Unternehmensmitbestimmung zu gewährleisten. Das hat übrigens auch unlängst der Bayerische Verfassungsgerichtshof so entschieden und erklärt, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gehindert ist, bei den Sparkassen eine Unternehmensmitbestimmung einzuführen.
Ich bin davon überzeugt, dass es den Verantwortlichen in Miesbach nur hätte nutzen können, wenn auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Belegschaft mit am Tisch gesessen hätten und auch über Sponsoring und Spenden mitentschieden hätten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort tätig sind, sind in der Regel aus Überzeugung tätig und in Solidarität mit ihren Kolleginnen und Kollegen und engagieren sich zum Wohle des Unternehmens. Sie hätten insofern wohl ein Korrektiv bilden können.
Nach Miesbach wäre es geradezu ein Armutszeugnis, wenn Sie von der CSU keine Lehren daraus zögen und nicht endlich die Kontrollmechanismen stärken würden. Darüber hinaus werden wir GRÜNE uns weiterhin sehr intensiv mit allem rund um das Sparkassengesetz befassen und prüfen, inwieweit man mehr Transparenz und funktionierende Kontrollmechanismen in den Aufsichtsgremien herstellen kann. Für uns ist die Causa Kreidl längst noch nicht erledigt.