Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Herr Kollege Lotte, Sie haben schon darauf hingewiesen: Nach der Verfassung hat jeder Bewohner Bayerns – ich würde als GRÜNER hinzufügen: und jede Bewohnerin– Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Diese Worte und der damit verbundene Auftrag an den Landtag sind aktueller denn je, und zwar nicht nur deshalb, weil in den letzten Jahren gerade in den bayerischen Ballungsräumen die Mieten aufgrund der ungebremsten Nachfrage im wahrsten Sinne des Wortes durch die Decke gehen, sondern auch, weil einzelne Vermieter und Vermieter innen – die Betonung liegt auf "einzelne" – die Wohnraumknappheit und so die Wohnungssituation von Menschen auf das Schamloseste ausnutzen. Die erwähnten Fälle von Mietwucher – das betrifft nicht nur Kirchtrudering, sondern es gibt auch andere Fälle –, die Fälle von Überbelegung, von Verwahrlosung und Vernachlässigung von Wohnraum sind tatsächlich nicht nur ein Münchner Problem, sondern sind symptomatisch für alle bayerischen Städte mit angespannter Wohnraumsituation.
Herr Kollege Unterländer, nur vier bis fünf Fälle sind es sicher nicht; diese würden mir allein schon in meiner Heimatstadt Regensburg einfallen.
(Joachim Unterländer (CSU): Im Bereich des damaligen Gesetzes!)
Kolleginnen und Kollegen der CSU, wir sollten uns nicht nur mit den Symptomen beschäftigen, sondern das Problem an der Wurzel packen. Wenn wir von Wohnungsaufsicht, von Zweckentfremdung und vom Umgang mit verwahrlosten Immobilien sprechen, ist festzustellen, dass sich solche Eingriffe erübrigen oder zumindest beschränken würden, wenn ein in Ansätzen ausgeglichener Wohnungsmarkt bestünde. Das ist leider nicht der Fall. Das ist nicht mit Kürzungen beim öffentlich geförderten Wohnungsbau machbar.
Herr Kollege Unterländer, Sie haben zwar gesagt, dass Sie das auch haben wollten. Aber dann gilt es, nicht nur zu reden, sondern auch zu handeln, und zwar richtig. Das wäre das Gebot der Stunde.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Die Verschärfung auf dem bayerischen Wohnungsmarkt hat in den vergangenen Jahren massiv dazu beigetragen, dass man – salopp gesagt – aus nahezu dem letzten Loch den letzten Cent herauspressen kann. Davon sind vor allem Zuwanderer aus den osteuropäischen Staaten betroffen, die bei ohnehin geringem Lohn froh sind, ein Dach über dem Kopf zu finden.
Herr Kollege Lotte hat zurecht darauf hingewiesen, dass die Landtagsfraktion der GRÜNEN 2004 der Abschaffung des Bayerischen Wohnraumaufsichtsgesetzes zugestimmt hat, aber nicht aus einem Deregulierungswahn heraus, sondern weil es in der Praxis kaum Wirkung entfaltet hat und letztendlich zu einem Papiertiger verkommen war. Im Rahmen der weiteren Beratungen im Ausschuss bleibt abzuwarten, inwieweit die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs der SPD die Vollzugsmöglichkeiten tatsächlich verbessern kann. Heute ist schon oft gesagt worden, dass beim Fachgespräch im Sozialausschuss Anfang Februar die kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der praktischen Umsetzung erhebliche Bedenken angemeldet haben. Aber das werden wir im Ausschuss sicher noch intensiv diskutieren. Dann wird sich auch zeigen, ob in der aktuellen Situation ein neues Wohnraumaufsichtsgesetz eher ein stumpfes Schwert bleibt, ob es ein nützliches Korrektiv sein könnte oder ob es vielleicht bessere Möglichkeiten gibt, prekären Wohnverhältnissen Einhalt zu gebieten. Die Betroffenen haben es auf jeden Fall verdient, dass wir uns mit diesem Problem wirklich intensiv auseinandersetzen.
(Beifall bei den GRÜNEN)