Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
viele, die in Kommunalparlamenten tätig waren oder sind und der Opposition angehören, kennen das Problem: Mangelnde Information seitens der Verwaltung. Und der Verweis auf die Gemeindeordnung, dass nur der Stadtrat oder Gemeinderat als Ganzes solche Informationen einfordern kann.
Neu ist das Problem nicht: Wir Grüne haben bereits in der 14. LP und zuletzt 2010 entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht, die Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, mit gewohnter Hartnäckigkeit regelmäßig abgelehnt hatten. Aber vielleicht lassen Sie sich ja heute eines Besseren belehren.
Unabhängig davon halten wir es – eine Woche nach den Kommunalwahlen – für absolut angebracht, über die Stärkung der kommunalen Demokratie im Allgemeinen und im Speziellen über die Informationsrechte der Frauen und Männer, die nun in die Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und vor einem halben Jahr in die Bezirkstage gewählt wurden, zu diskutieren. Schließlich ist für uns die Forderung nach starken und souveränen Kommunen nicht nur ein Lippenbekenntnis, das nach Verkünden der Wahlergebnisse bis zur nächsten Kommunalwahl wieder in der Schublade verschwindet.
Im Gegenteil! Die Weichen für die Gleichstellung des einzelnen kommunalen Mandatsträgers hinsichtlich seines Auskunftsrechts müssen jetzt gestellt werden.Nur so kann eine gleichberechtigte Mandatsausübung gewährleistet werden.
Deshalb haben wir Grüne auch dem Antrag der SPD vergangene Woche im Innenausschuss zugestimmt. Aber nicht einmal dieser Initiative, die der Staatsregierung noch viel Zeit und Handlungsspielraum gelassen hätte, wollte eine Mehrheit der CSU-Kollegen im Ausschuss zustimmen. Deshalb wollen wir Grüne mit unserem Gesetzentwurf die Debatte erneut in Gang bringen.
Mit dieser Initiative wollen wir die Demokratie vor Ort stärken und die Kommunalverfassungen angleichen, denn ein individuelles Auskunftsrecht besteht bislang nur auf Landkreisebene. Weshalb dann nicht auch auf Gemeinde- und Bezirksebene? Zudem wollen wir ein individuelles Akteneinsichtsrecht auf allen drei kommunalen Ebenen verankern. Und drittens wollen wir, dass die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf allen Ebenen neben den Tagesordnungen auch die sitzungsvorbereiteten Unterlagen überlassen werden. Solche Selbstverständlichkeiten machen einige Bürgermeister leider auch nicht.
Das Informationsrecht und die Kontrolle der Verwaltung gehören zu den Kernelementen des unmittelbar demokratisch legitimierten Mandats. Und da reicht es einfach nicht, wenn die Überwachung der jeweiligen Verwaltung der Gemeinderat bzw. Bezirkstag nur als Kollegialorgan wahrnehmen kann. Zwar kann das alles bereits auf kommunaler Ebene geregelt werden, dennoch wäre es sinnvoll, diese Vorgaben auch gesetzlich zu zementieren. Dann müssen auch nicht mehr ständig bei strittigen Fragen die Rechtsaufsichtsbehörden eingeschaltet werden.
Gerade Minderheiten bzw. kleine Gruppierungen sind oftmals von Informationen ausgeschlossen und geraten so in eine Zwickmühle. Einerseits sind sie zu einer gewissenhaften Amtsführung und zur Abstimmung verpflichtet. Andererseits haben sie keinen Anspruch darauf, Informationen zu erhalten, wie es eine gewissenhafte Vorbereitung eigentlich auch erfordern würde. Wenn sie dann auf Auskunft plädieren, ist es regelmäßig der Fall, dass sie durch Mehrheitsbeschlüsse einfach überstimmt werden.
Ein individuelles Informationsrecht ist doch auch für uns hier im Landtag zur Ausübung unseres Mandates so selbstverständlich wie unbestritten. Auch wenn man die Staatsregierung immer wieder einmal daran erinnern muss.
Vielen von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, üben selbst ein Kommunalmandat aus oder sind als Kommunalpolitiker eingestiegen. Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber aus meiner eigenen Erfahrung als Kommunalpolitiker – gerade auf Seiten der Opposition - kann ich nur ein Lied davon singen, dass das Auskunftsrecht oftmals zu wünschen übrig lässt und man stets vom „Goodwill“ der jeweiligen Bürgermeisterin oder Bürgermeisters angewiesen ist.
Verbindliche Informationsrechte sind auf kommunaler Ebene deshalb ebenso sinnvoll und notwendig, auch wenn es sich bei den jeweiligen Gremien im strengen Sinne um keine Parlamente sondern um Verwaltungsorgane handelt. Umso wichtiger ist es, dass bei den Selbstverwaltungskörperschaften vergleichbare legislative Maßstäbe angesetzt werden. Selbstverständlich begrüßen wir es, wenn im Verlauf der Beratungen auch die kommunalen Spitzenverbände noch ihre Position dazu einbringen. Allerdings geht es hier unmissverständlich um die Stärkung der Oppositionsrechte, die endlich auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt werden müssen. Demokratie braucht Transparenz. Im Sinne der Informationsfreiheit müsste ein umfassendes Auskunftsrecht kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ohnehin Ausdruck unseres demokratischen Selbstverständnisses sein.