Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Ich stelle fest, dass wir über die Fraktionsgrenzen hinweg Handlungsbedarf bei der Rettungshelfergleichstellung festgestellt haben. Die Opposition hat diesen Handlungsbedarf schon seit Jahren gesehen, die CSU erst seit Kurzem. Die Ehrenamtlichen warten seit Langem auf die Gleichbehandlung mit den Kolleginnen und Kollegen von der Feuerwehr. Wir, die GRÜNEN, halten die Situation für ungerecht. Das Ziel muss eine gerechte Lösung sein. Diese gerechte Lösung liegt möglicherweise noch nicht in vollem Umfang auf dem Tisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den FREIEN WÄHLERN, wir teilen die Fundamentalkritik der Dringlichkeitsanträge nicht. Ich habe seit gestern Abend, seitdem der Dringlichkeitsantrag vorliegt, mit Vertretern der Rettungsdienstorganisationen Gespräche geführt. Diese bestätigen, dass an der Fundamentalkritik nichts dran ist. Diese finden den Gesetzentwurf nicht so schlecht. Ich kann das nur so wiedergeben, wie es mir gesagt worden ist.
Im Frühjahr dieses Jahres ist endlich Bewegung in diese Sache gekommen, und zwar dank mehrerer Anträge im Innenausschuss. Jetzt hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, und zwar gestern im Ministerrat. Dieser liegt mir offiziell seit heute im 14.05 Uhr vor. Ich würde mir wünschen, dass wir diesen Gesetzentwurf erst einmal ausführlich diskutieren, wie es üblich ist. Im parlamentarischen Verfahren ist es üblich, dass es in zwei Wochen die Erste Lesung gibt, dann die Diskussion im Ausschuss, und zwar mit den Betroffenen und mit den Rettungsdiensten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder Gesetzentwurf kann auch nachgebessert werden. Wir tun das regelmäßig. Hier werden wir uns auch entsprechend einbringen. Mir erschließt sich jedoch nicht, was die vorliegenden Dringlichkeitsanträge besser machen sollen. Vom Verfahren her halte ich das schon für sehr, sehr merkwürdig.
Aber lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Inhalt sagen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung enthält viele Ansatzpunkte, die positiv zu sehen sind, wie beispielsweise die Entgeltfortzahlung, die wir für essenziell halten, und die Regel, dass die Leitstelle den Hut auf hat. Außerdem ist darin enthalten, dass ein Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, auf Fortzahlung des Gehalts und auf Erstattung von einsatzbedingten Kosten nur dann gelten kann, wenn die Leitstelle offiziell Kräfte angefordert hat. Das halte ich durchaus für sachgerecht. Ob diese Regelung nur für schnelle Einsatzgruppen gelten muss, darüber kann man noch nachdenken. Auch können wir in der weiteren Diskussion darüber reden, ob diese Regelung in jedem Fall wirklich praxistauglich ist. Aber die Einsatzsituation muss geklärt sein. Hierfür brauchen wir jemanden, der die Lage wirklich einschätzen kann. Hier vertraue ich auf den Sachverstand der integrierten Leitstellen.
Ich sehe es wie die Kollegin von der SPD, dass die Ausbildung und die Übungszeiten nicht unter die Freistellung fallen sollen. Wir, die GRÜNEN, wollen auch in diesem Punkt die Gleichberechtigung von Rettungsdiensten und den Feuerwehren. Aber die Praktiker sehen selbst dies nicht als den großen Knackpunkt an, der diese Fundamentalkritik rechtfertigen würde. So ist es mir gestern Abend mitgeteilt worden.
Traurig war, dass sich die CSU erst unter dem Eindruck von Elmau dazu entschließen konnte, das Thema Rettungshelfergleichstellung anzugehen. Die Rettungsdienste haben in Elmau hervorragende Arbeit geleistet, und es gab viel ehrenamtliches Engagement. Wir sollten das Thema im parlamentarischen Verfahren jetzt auch angehen und nicht noch mehr Zeit verstreichen lassen. Deshalb werden wir beide Anträge ablehnen.
(Beifall bei den GRÜNEN)