Bayern braucht jährlich 70.000 neue Wohnungen. Besonderer Handlungsbedarf besteht beim sozialen Wohnungsbau. Denn derzeit zielen die Instrumente des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu sehr auf Wirtschaftsförderung mit „sozialer Zwischennutzung“ ab. Das heißt, dass nach Ablauf und Tilgung der öffentlichen Darlehen sich Sozial- in ganz normale Mietwohnungen verwandeln. Deshalb fallen im Moment jährlich mehr dieser Wohnungen aus der Bindung als neue hinzukommen. Gab es im Jahr 1988 noch 495.240 Sozialwohnungen im Freistaat, ist der Bestand bis 2016 auf 138.000 gesunken. Der Neubau hinkt hinterher, weshalb es Maßnahmen braucht, um Sozialwohnungen möglichst lang im Bestand zu halten. Die Staatsregierung hat seit Sommer 2018 die Option geschaffen, die Bindungsdauer auf freiwilliger Basis von 25 Jahren auf 40 Jahre zu verlängern. Mit meiner Anfrage zum Plenum (siehe unten) wollte ich in Erfahrung bringen, in welchem Umfang seither von der 40-jährigen Bindung Gebrauch gemacht wird. Von 134 bewilligten Förderanträgen entfallen 111 auf 25 Jahre Belegungsbindung und 23 auf 40 Jahre Belegungsbindung. Vor allem im vom Zuzug geprägten Oberbayern wurden mit 11 Förderanträgen mit Abstand die meisten mit 40-jähriger Bindung bewilligt. Fazit: Wir Grüne sind der Meinung, dass es mit Freiwilligkeit allein nicht getan ist. Für die Bereitstellung öffentlicher Gelder sollte die Bindungsdauer von Sozialwohnungen deshalb verbindlich auf 40 Jahre festgelegt werden.