Der Freistaat Bayern ist an zahlreichen Unternehmen in privater Rechtsform beteiligt. Dazu gehört auch die Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und erschließungs-GmbH. Zweck des Unternehmens ist heute die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich kommunaler Erschließungsmaßnahmen sowie bei kommunalen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Nachdem u.a. aufgrund einer Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahr 2017 eine Neuausrichtung des Produktportfolios stattgefunden hatte, war es an der Zeit mal nachzufragen, wie sich das auf die Tätigkeit der Bayerngrund auswirkt.
Die Antwort der Staatsregierung auf unsere Schriftliche Anfrage zeigt, dass die BayernGrund vor allem Projekte in Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern betreut. Das verdeutlicht, dass kleine Kommunen naturgemäß oftmals nicht über ausreichend Ressourcen verfügen, um die Projekte im Alleingang umzusetzen. Mit dem neuen "Baumodell" wird eine Lösung für die Umsetzung kommunaler Bauvorhaben (u.a. Abwasseranlagen, Kindergarten, Schule, Wohnungsbau) angeboten. Dabei übernimmt die Bayerngrund als "Bauamt auf Zeit" sowohl die bauliche Umsetzung des Bauvorhabens als auch die finanzwirtschaftliche Abwicklung.
Das Baumodell ist eine vielversprechende Option, den kommunalen Wohnungsbau voranzubringen, denn Bedarf an mehrgeschossigen Mietwohnungsbau gibt es überall im Freistaat. Gerade im Hinblick auf das Kommunale Wohnraumförderungsprogramms der Staatsregierung (KommWFP) wäre das Baumodell vor allem für jene Kommunen interessant, die nicht über die notwendigen Ressourcen verfügen, um ein Wohnungsbauprojekt umzusetzen. Zumal die Fördervoraussetzungen des KommWFP verlangen, dass Gemeinden Eigentümer der geförderten Wohngebäude bleiben müssen, zur Umsetzung der Maßnahmen aber Dritte beauftragen dürfen. Aus der Anfrage geht ebenfalls hervor, dass die Einbindung des KommWFP in das Baumodells haushaltsrechtlich aufwendig, aber darstellbar ist. Durch eine Klar- oder Hilfestellung der Staatsregierung in dieser haushaltsrechtlichen Frage könnte ein möglicher Hemmschuh für Kommunen ausgeräumt werden.
Auch im Hinblick auf den von uns Grünen so dringend geforderte sparsamen Flächeninanspruchnahme bietet die Bayerngrund Dienstleistungen für Kommunen sowohl als Sanierungsbetreuer als auch als treuhänderischer Sanierungs- und Entwicklungsträger sowie zur Revitalisierung innerörtlicher Bausubstanz an.