Bayern braucht jährlich 70.000 neue Wohnungen. Besonderer Handlungsbedarf besteht beim öffentlich geförderten Mietwohnungsbau. Denn Belegungsrechte in Form von Mietpreis- und Belegungsbindung sichern Haushalten,
die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, den Zugang zum Wohnungsmarkt. Bislang werden Belegungsrechte überwiegend durch den Bau von neuen Sozialwohnungen geschaffen. 2018 wurden im Freistaat 5.260 gebundene Mietwohnungen errichtet. Tendenz steigend, aber angesichts der Tatsache, dass Wohnungen gleichzeitig wieder aus der Sozialbindung fallen, immer noch viel zu wenig. Da der Neubau dem Bedarf an Sozialwohnungen hinterherhinkt, kann der Erwerb von Belegungsrechten an bereits bestehenden Wohnraum eine kostengünstigere Alternative und Ergänzung zum Bau von Sozialwohnungen sein. Die Belegungsrechte können an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, oder nach Auslaufen bestehender Bindungen eingeräumt werden. Mit einem Antrag Drs. 18/1527 haben wir die Staatsregierung deshalb aufgefordert, im Rahmen der bayerischen Wohnraumförderung den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandwohnungen zugunsten der Zielgruppen des sozialen Mietwohnungsbaus zu ermöglichen. In Hessen und Baden-Württemberg wird dies bereits praktiziert. Angesichts des eklatanten Wohnraummangels sollten alle Instrumente, die dazu beitragen könnten, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten oder zu schaffen, genutzt werden. Die schwarz-orange Mehrheit im Landtag hingegen will weiterhin allein auf die Neubauförderung setzen.