Am 1. April 2020 ist auf Bundesebene das Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Kraft getreten. Damit wurde die Ermächtigungsgrundlage geschaffen, in Bayern die Mietpreisbremse bis 2025 zu verlängern. Die Staatsregierung will diese auf Landesebene in Form der Mieterschutzverordnung zunächst nur bis Ende 2021 verlängern. Die Mietpreisbremse ist im Freistaat seit August 2015 in Kraft, stand aber lange auf tönernen Füßen, weil die rechtliche Grundlage auf Landesebene zunächst mangelhaft umgesetzt wurde und die ursprüngliche Mieterschutzverordnung vor Gericht nicht standgehalten hatte. Erst mit der Erstellung eines Gutachtens zur Identifizierung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten wurde die Mieterschutzverordnung im Juli 2019 neu erlassen und Rechtssicherheit für betroffenen Mieterinnen und Mieter hergestellt. Wir Grüne wollen verhindern, dass die Miepreisbremse vorzeitig ausläuft und gleichzeitig wollen wir die vom Bundesgesetzgeber vorgesehene maximale Geltungsdauer ausschöpfen. Mit einem Antrag fordern wir die Staatsregierung daher auf, die Mieterschutzverordnung als rechtliche Grundlage für die Mietpreisbreme in Bayern bis 2025 zu verlängern, um einen lückenlosen Mieterschutz zu gewähren. Die schwarz-orangen Koalitionäre hingegen halten an ihrem Zeitplan fest und lehnten unseren Antrag ab. Bei Fragen des Mietrechts setzt die Staatsregierung immer nur auf Salamitaktik anstatt ein klares und langfristiges Zeichen gegen die steigenden Mieten im Freistaat zu setzen.