Das öffentliche Eigentum an Grund und Boden ist ein entscheidender Schlüssel für das Gemeinwohl. Die zunehmende Verbreitung von städtebaulichen Verträgen und die dadurch erzielten Erfolge dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Steuerungsfähigkeit der Kommunen über ihre Rolle als Grundeigentümer wesentlich höher als allein mit planungsrechtlichen Instrumenten ist. Deshalb muss dem kommunalen Zwischenerwerb und der strategischen Bodenbevorratung ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Vielen Städten und Gemeinden fehlt es jedoch an den notwendigen Ressourcen, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung benötigten Grundstücke zu erwerben. Um insbesondere finanzschwächeren Städten und Gemeinden die Möglichkeit einer aktiven Bodenpolitik zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu eröffnen, fordern wir die Einrichtung eines Grundstücksfonds. Ziel des Grundstücksfonds ist es, diejenigen Kommunen mit Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen, die aufgrund ihrer Haushaltslage zumindest vorübergehend nicht in der Lage sind selbst aktiv werden. Obwohl der Freistaat im Rahmen des Modellprojekts „Ort schafft Mitte“ schon mal einen kommunalen Entwicklungsfonds in der Städtebauförderung als Instrument für den Zwischenerwerb erprobt hat, haben die Regierungsfraktionen unseren Vorschlag abgelehnt. Sobald es verbindlich wird, kneifen CSU und FW.