Inklusives Wohnen bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung in gemeinsamen Wohnprojekten oder Wohngemeinschaften leben. Dies ist eine besonders wichtige Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft, die in Bayern dringend noch besser umgesetzt werden muss. Denn Bayern ist im bundesweiten Vergleich immer noch Schlusslicht, wenn es um Angebote für inklusives Wohnen geht. So liegt die sogenannte Ambulantisierungsquote, die das Verhältnis von ambulanten zu stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung abbildet, im Freistaat im Jahr 2022 unter dem bundesweiten Durchschnitt von 54 Prozent. Deshalb braucht es Maßnahmen, um inklusives Wohnen als wirkliche Alternative zum stationären Wohnen für Menschen mit Behinderung zu etablieren. Zwar ist im Rahmen der Wohnraumförderung die Förderung von besonderen Wohnformen insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung möglich, jedoch sehen die Regeln grundsätzlich keine Mischung von Einkommensstufen vor. Abweichungen insbesondere bezüglich Haushaltsangehörigkeit, Einkommensgrenzen oder Überlassung des Wohnraums sind lediglich als einzelfallbezogene Ausnahmen möglich. Das erschwert die Planung solcher Projekte erheblich, weil die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Wohnungsbauförderung noch nicht feststehen. Auf unseren Antrag hin gab es deshalb diese Woche im Bauausschuss einen Bericht zur Praxistauglichkeit der geltenden Regelungen. Seitens des Ministeriums wurde dargelegt, dass bei der Erstbelegung im Rahmen der Bewilligung immer noch Anpassungen bei der Belegungsstruktur vorgenommen werden könnten, bei Wiederbelegung (Mieterwechsel) seien Abweichungen von der ursprünglich festgelegten Belegungsstruktur unter bestimmten Umständen ebenfalls zulässig. Das zeigt, dass eine gewisse Flexibilität bei der Belegungsstruktur möglich ist. Doch selbst seitens der CSU-Vertreter*innen wurde die Komplexität solcher Förderverfahren erkannt. Vor diesem Hintergrund sind wir der Meinung, dass es sinnvoll wäre, eine Mischung verschiedener Einkommensstufen von vornherein zu erlauben und insbesondere für besondere Wohnformen die Beratungsangebote deutlich auszuweiten, damit Hürden für inklusives Wohnen beseitigt und die Attraktivität solcher Projekte erhöht wird.