Im Kampf gegen steigende Mieten ist das kommunale Vorkaufsrecht ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Es ermöglichte Städte und Gemeinden bislang, in einen wirksam abgeschlossenen Kaufvertrag anstelle der Käufer*in bzw. des Investors einzutreten und ein Haus oder Grundstück in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten wegzukaufen. Politisch besonders wichtig ist das Vorkaufsrecht im Zusammenhang mit Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB, die dem Erhalt des städtebaulichen Charakters eines Gebiets, dem Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung („Milieuschutz“) oder der städtebaulichen Umstrukturierung dienen. Im November 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil diese gängige Praxis gekippt. Das kommunale Vorkaufsrecht steht in der aktuellen Anwendung nicht im Einklang mit dem Baugesetzbuch. Demnach ist die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auch in sozialen Erhaltungssatzungsgebieten ausgeschlossen, wenn das Grundstück gegenwärtig entsprechend den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut und genutzt ist und das darauf errichtete Gebäude keine Missstände oder Mängel aufweist. De facto bedeutet diese Auslegung das Ende dieses mietpolitischen Schutzinstrumentes. Medienberichten zufolge konnten allein in München seit dem Urteil 15 Häuser nicht durch die Stadt gekauft werden. Damit Städte und Gemeinden zu ihrer bisherigen Vorkaufsrechtspraxis zurückkehren können, ist eine schnelle Anpassung des BauGB notwendig. Mit einem Antrag haben wir die Staatsregierung diese Wochen im Bauausschuss deshalb aufgefordert, sich im Bundesrat und Bundestag für eine rechtssichere Ausgestaltung des kommunalen Vorkaufsrechts einzusetzen. Zwar teilen CSU und FW die Intention in Teilen, konnten sich aber letztendlich nicht dazu durchringen, unserer Initiative zuzustimmen. Zögern und Zaudern der schwarz-orangen Koalition bestätigt sich zudem im Hinblick auf die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes. Bereits seit Mai 2021 warten bayerische Städte und Gemeinden auf die rechtliche Grundlage im Freistaat, um das Vorkaufsrecht, Baugebot und den Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- und Eigenwohnraum anwenden zu können. Doch CSU und FW agieren auch hier nur halbherzig.