Die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich mit einem Antrag zum Nachtragshaushalt 2025 für eine deutliche Verbesserung des Gewaltschutzes in Bayern ein. Angesichts der angespannten Situation bei Fachstellen für Täterarbeit, Frauenhäusern und Beratungsstellen für Gewaltbetroffene fordert die frauenpolitische Sprecherin Julia Post eine Aufstockung der Mittel um 1,8 Millionen Euro. “Die finanzielle Lage der verschiedenen Träger der Gewaltschutzeinrichtungen wird zunehmend prekäres, staatliches Handeln ist dringend erforderlich", erklärt Jürgen Mistol. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die wertvolle Arbeit dieser Einrichtungen durch fehlende Mittel gefährdet wird." Der Antrag fokussiert auf die Schaffung von gleichen Lebensverhältnissen in allen bayerischen Regionen sowie die Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben aus der Istanbul-Konvention. Aktuell ist es wohnortabhängig, ob eine gewaltbetroffene Person niedrigschwelligen Zugang zu einer Beratungsstelle oder einem Frauenhausplatz hat. Das können wir nicht hinnehmen!
Der Antrag sieht vor:
800.000 Euro für den Ausbau von Fachstellen für Täterarbeit
1.000.000 Euro zur Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen
Die konkreten Forderungen lauten:
Bessere Finanzierung der Frauenhäuser: Die chronische Unterfinanzierung gefährdet den Schutz von Frauen und Kindern. Ein Notfallfonds soll gefährdete Projekte kurzfristig absichern. Die Auslastung der Frauenhäuser in Regensburg ist aktuell sehr hoch. Der Verein „Frauen helfen Frauen e.V." Regensburg hat 12 Frauenplätze, diese sind zu 93,84 % Prozent ausgelastet. Allein im Jahr 2023 gab es 155 Platzanfragen. 22 Frauen konnten ins Frauenhaus aufgenommen werden, somit mussten 133 Frauen wegen Vollbelegung weiterverwiesen werden. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hält 8 Plätze vor und deren Auslastungsquote beträgt 90,55 %.
Stärkung der Fachberatungsstellen: Auch hier fehlt es an Mitteln. Wir müssen qualifiziertes Personal halten können. Die Personalsituation in den Fachberatungsstellen in Regensburg ist knapp bemessen, so dass oft eine kontinuierliche ambulante Beratung nicht möglich ist.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland dazu, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt zu bekämpfen und die Betroffenen zu unterstützen. Zu den Maßnahmen zählen neben Schutz, Prävention und Strafverfolgung auch die Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen. Daraus ergeben sich Pflichten für Bund und Länder. Julia Post betont: “Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir ernst nehmen müssen. Mit unserem Antrag wollen wir ein stabiles System schaffen und die wichtige Arbeit der Einrichtungen vor Ort unterstützen." "Im nächsten Schritt müssen wir das neue Gewalthilfegesetz als Impuls nehmen, um grundlegende Verbesserungen zu erreichen", so Jürgen Mistol abschließend. "Gewaltschutz darf nicht vom Wohnort abhängen."