Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir GRÜNE haben große Sympathie für den Gesetzesentwurf der FDP, die Höchstaltersgrenze für die berufsmäßigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie für die Landrätinnen und Landräte abzuschaffen. Die Höchstaltersgrenze wollen auch wir GRÜNE abschaffen. Wir fordern das schon sehr lange. Wir haben den Gesetzesentwurf in dem hinter uns liegenden parlamentarischen Verfahren schon unter- stützt und wir werden das natürlich auch heute tun. Lassen Sie mich so sagen: Die Höchstaltersgrenze ist ein Anachronismus, der aus einer Vielzahl von Gründen eingemottet gehört. – Die Rede des Kollegen Gibis hat mich jetzt motiviert, noch einmal darauf einzugehen, welche Gründe das denn tatsächlich sind.
Erstens. Die Frage, wer für ein solches kommunales Amt geeignet ist und wer nicht, sollte nicht pauschal der Gesetzgeber entscheiden. Klar ist, dass das Bürgermeisteramt Kraft und Nerven kostet. Ich glaube, die betreffenden Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker kennen sich aber am besten aus. Deshalb sollte man ihnen die Entscheidung überlassen, ob sie zur Wahl antreten oder nicht. Das sollte eine individuelle Entscheidung sein. Es gibt sicher viele Kommunalpolitikerinnen und -politiker, die sagen: 67 Jahre sind doch heute kein Alter mehr. Wenn ich mir den Kollegen Hanisch angucke, der zum Beispiel einmal Bürgermeister war, sage ich: Er könnte heute noch Bürgermeister sein. Ich würde ihm zutrauen, dieses Amt heute noch zu bekleiden, obwohl er die 67 schon knapp überschritten hat.
Ich glaube auch nicht, dass man so pauschal sagen kann, Herr Kollege Gibis, wie Sie das gerade gemacht haben, dass längere Ausfallzeiten hat, wer älter ist. Ich kenne junge Bürgermeister, die lange krank waren, und man hat sich dann entsprechend um eine längerfristige Vertretung gekümmert. Um wieder auf das Thema zurückzukommen: Wir sind der Ansicht, dass es zu guter Letzt die Wähler- innen und Wähler sind, die entscheiden und die auch entscheiden sollen, wen sie ins Rathaus wählen oder zum Landrat oder zur Landrätin machen wollen. Ein zweites Argument: Bei dem, was unsere kommunalen Amtsträgerinnen und Amtsträger leisten, stellt sich die Frage, warum für sie Altersgrenzen gelten sollen, für vergleichbare Positionen in der Landes- und der Bundespolitik aber nicht. Es ist bekannt, dass es für den Bundestag und den Landtag diese Altersgrenzen nicht gibt. Gleiches gilt für die Exekutive.
Auch für den Bayerischen Ministerpräsidenten oder die Bundeskanzlerin ist keine Höchstaltersgrenze vorgesehen, ebenso wenig wie für die Ministerinnen und die Minister. Alle diese Ämter haben einen Verwaltungsapparat unter sich, den es zu leiten gilt. Dasselbe gilt auch für unsere Landräte und die hauptamtlichen Bürger- meister. Herr Kollege Gibis, ich kann daher kein überzeugendes Argument für die Höchstaltersgrenze auf kommunaler Ebene erkennen.
Die Altersgrenzen kommen auch, salopp gesagt, etwas aus der Mode. Bundesländer wie Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein haben in den letzten Jahren die Höchstaltersgrenze für kommunale Wahlbeamte abgeschafft. Eine ähnliche Entwicklung haben wir übrigens auch am anderen Ende, beim Mindestwahlalter. In einigen Bundesländern dürfen junge Leute schon ab 16 aktiv wählen. Wir wissen, dass die Regierungskoalition hier noch nicht so weit ist. Aber vielleicht tut sich ja was bis zum Jahr 2023, liebe FREIE WÄHLER. Das ist ja auch angekündigt. Wir GRÜNE sind dafür, das Wahlrecht auch an dieser Stelle auszuweiten. Auch die Mindestaltersgrenze von 40 Jahren für Bewerber für das Amt der Ministerpräsidentin soll abgeschafft werden.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ich möchte einen dritten Grund für die Abschaffung der Höchstaltersgrenze anführen: Es ist nicht zu vermitteln, warum die Altersgrenze für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht gilt, für die hauptamtlichen aber schon. Solche Verzerrungen sollten aus unserer Sicht künftig nicht mehr möglich sein; denn die Belastung für Ehrenamtliche und Hauptamtliche ist in der Realität vor Ort durchaus vergleichbar. Da ist oft kein Unterschied zu erkennen.
Zu guter Letzt sei noch einmal an die Drucksache 16/8945 vom Juni 2011 erinnert. Damals haben die FREIEN WÄHLER einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, die Höchstaltersgrenze aufzuheben. Was sagt uns das? – Wir hätten eigentlich schon eine Mehrheit im Hohen Hause dafür, die Altersgrenze für die Wählbarkeit unserer Landrätinnen und Landräte und unserer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister abzuschaffen. Die Möglichkeit, dieser Forderung zuzustimmen, besteht auch heute. Wir GRÜNE werden jedenfalls dem Gesetzentwurf der FDP zustimmen.
(Beifall bei den GRÜNEN)