Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Wir GRÜNE legen heute gemeinsam mit den Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD einen Gesetzentwurf vor, der vor allem zwei Ziele verfolgt:
Erstens gibt uns das Gesetz zukünftig eine echte Wahlmöglichkeit, welche Persönlichkeiten wir als Abgeordnete als nichtberufsrichterliche Mitglieder an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof entsenden wollen und welche gegebenenfalls nicht.
Zweitens stellen wir mit der Reform sicher, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof auch in Zukunft rechtssicher arbeiten und als zentrale Instanz unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats funktionieren kann. Das heißt, niemand von uns Abgeordneten muss sich mehr gezwungen fühlen, Personen zu wählen, die er oder sie gar nicht wählen möchte, um einen vollständig besetzten und handlungsfähigen Verfassungsgerichtshof sicherzustellen. Wir GRÜNE sind der festen Überzeugung, Extremisten, Feinde unserer Verfassung und unserer Demokratie haben dort nichts verloren.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Es kann und darf nicht sein, dass Feinde von Demokratie und Rechtsstaat in unserem Verfassungsgericht Recht sprechen. Für uns GRÜNE war bereits bei der im Januar durchgeführten Wahl der nichtberufsrichterlichen Mitglieder am Verfassungsgerichtshof klar: Wir wählen keine Kandidaten der AfD als nichtberufsrichterliche Mitglieder am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Das liegt insbesondere an den Erfahrungen, die wir in den letzten gut fünf Jahren mit der AfD im Landtag gemacht haben.
Schauen wir uns doch einmal die Personen an, die die AfD zuletzt für das Amt vor- geschlagen hat: Unter den von der AfD vorgeschlagenen Richtern ist eine Person, die bei einer berüchtigten Demo von Verschwörungsideologen, Reichsbürgern und Rechtsextremen im August 2020 in Berlin dabei war. Diese Versammlung gipfelte darin, dass einige Demonstranten den Reichstag stürmen wollten. Wir müssen hier als wehrhafte Demokratinnen und Demokraten eine klare Grenze ziehen. Wir müssen genau hinschauen, wer für uns als Landtag im höchsten bayerischen Gericht, im Bayerischen Verfassungsgerichtshof sitzt. Nach den bisherigen Verfahren stand uns als Landtag kein Einfluss auf die personellen Vorschläge einzelner Fraktionen zu. Es war eine Reform notwendig, damit eine Wahl auch wirklich eine Wahl ist. Wir bringen den Gesetzentwurf auf den Weg, da es tatsächlich nicht auszuschließen ist, dass eine unvollständige Besetzung des Gerichts dessen Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und das Risiko einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht besteht.
An dieser Stelle möchte ich mich bei der Kollegin und dem Kollegen aus dem Kreise der Parlamentarischen Geschäftsführer der anderen demokratischen Fraktionen – namentlich beim Kollegen Michael Hofmann bedanken –, dass wir hier – wie auch beim Abgeordnetengesetz – an einem Strang ziehen und somit zeigen, dass wir konstruktiv und kollegial zusammenarbeiten können.
(Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)
Für uns GRÜNE ist völlig klar, dass wir die Verfassungsorgane gegenüber den Feinden unserer Verfassung widerstandsfähig machen müssen; das wird auch weiterhin die gemeinsame Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten in diesem Hause sein.
(Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)