Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Kürzlich hat die Staatsregierung hier im Landtag den Zweiten Glücksspielstaatsvertrag vorgelegt und um Zustimmung gebeten. Diese Glücksspielstaatsverträge haben den Zweck, alle Formen des Glücksspiels in faire, saubere und auch kontrollierte Bahnen zu weisen. Dabei haben die Gesundheitsvorsorge und damit auch der Spielerschutz Vor- rang vor jedweder Liberalisierung von Glücksspielangeboten. Insbesondere der Aufstellung von gewerblichen Spielautomaten soll nun durch eine zusätzliche glücksspielrechtliche Erlaubnis ein Riegel vorgeschoben werden. So ist neben dem Mindestabstand auch ein Verbot von Mehrfachkonzessionen vorgesehen.
Jetzt ist die Übergangsfrist abgelaufen. Es ist eigentlich davon auszugehen, dass jetzt einige Spielhallen schließen müssen, wenn man diesen Vorgaben nach- kommen will. Doch die aktuellen Vollzugshinweise – Herr Kollege Arnold hat schon darauf hingewiesen – lassen befürchten, dass es in vielen Fällen zu Rechtsstreitigkeiten kommen wird oder die Kommunen vielleicht ganz die Finger davon lassen werden. Auf jeden Fall ist Ärger vorprogrammiert. Das hätte vermieden werden können, wenn man ordentliche Vollzugshin- weise formuliert hätte, die das, was der Städtetag oder die kommunalen Spitzenverbände insgesamt vorgeschlagen haben, berücksichtigt hätten.
Die Vollzugshinweise sind leider viel zu weit gefasst. Das eigentliche Ziel des Gesetzgebers droht dadurch ins Leere zu laufen. In der Praxis werden Kreisverwaltungsbehörden wahrscheinlich teilweise äußerst unterschiedliche Entscheidungen treffen. Sich dabei auf die kommunale Selbstverwaltung zu berufen, ist angesichts der massiven Kritik der Kommunen nicht nachvollziehbar. Die Kommunen wünschen sich explizit Leitlinien oder Leitplanken, wie es der Kollege Arnold ausgedrückt hat. Diese sollen für Rechtssicherheit sorgen. Stattdessen erweisen Sie von der Staatsregierung den Kommunen mit den Vollzugshinweisen einen Bärendienst.
Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Ausweitungen des Mindestabstands und der Sperrzeiten sind aus unserer Sicht lediglich kosmetische Verschönerungen am Ausführungsgesetz. Diese Verschönerungen werden den Kommunen letztendlich nicht das gewünschte Rüstzeug zur Bekämpfung der Spielsucht bieten. Mit unserem Änderungsantrag möchten wir, die GRÜNEN, die Regelungskompetenzen vollumfänglich ausschöpfen, um das Glücksspielangebot in geregelte Bahnen zu lenken. Herr Kollege Lorenz, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass wir tatsächlich die Ausweitung der Sperrzeit auf neun Stunden fordern. Es mag sein, dass dies eine sehr restriktive, bundesweit einmalige Regelung wäre. Wir haben aber im vorherigen Tagesordnungspunkt gehört, dass die Regelung, die die Staatsregierung auf den Weg gebracht hat, bundesweit auch einmalig ist. Somit ist das in unserem Fall auch erlaubt.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Beim vorherigen Tagesordnungspunkt handelte es sich ja lediglich um ein Placebo. Aber in diesem Fall hätte die Regelung tatsächlich einen Effekt. Das muss auch einmal festgehalten werden.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Wir möchten die Kommunen ermächtigen, eine Höchstzahl an Spielhallen festzulegen. Wir wollen eine Einschränkung der Außenwirkung erreichen. Wir möchten auch ein Verbot von EC-Geräten verbindlich aufnehmen. Diesen Punkt hat der Kollege Pohl vorhin bereits gelobt. Wir bitten auch um die Unterstützung der Regierungsfraktion.
Abschließend möchte ich im Hinblick auf den Zweiten Glücksspielstaatsvertrag betonen, dass zur Bekämpfung der Spielsucht eine umfassende Regulierung notwendig ist. Diese muss alle Arten des Glücksspiels, also auch Sportwetten umfassen. Die Sport- wetten sind Gegenstand des Zweiten Glücksspielstaatsvertrags. Der zweifellos vorhandenen Nachfrage nach Glücksspielen muss ein legales, faires und kontrolliertes Angebot gegenübergestellt werden. Diese Regulierung muss neben der Bekämpfung der Spiel- sucht auch den Spielerschutz, den Jugendschutz und das Hinausdrängen schwarzer Schafe aus diesem Gewerbe zum Ziel haben. Klare und verbindliche Re- gelungen sind auch im Interesse der Glücksspielanbieter, insbesondere derjenigen, die sich bemühen und auf Qualität setzen und für die auch der Spielerschutz kein Fremdwort ist. Das muss im Interesse der Kommunen sein. Aus unserer Sicht bedeutet das für die Staatsregierung, dass dringend nachgebessert werden muss.
(Beifall bei den GRÜNEN)