Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Für viele Menschen, für viele Familien bis weit in die Mittelschicht hinein ist das wirklich eine Frage der Existenz. Wenn wir uns die mit der Corona-Pandemie einhergehenden wirtschaftlichen Folgen ansehen, dann verdeutlichen diese einmal mehr, wie wichtig es ist, dass das Grundrecht auf Wohnen geschützt wird.
(Unruhe)
Ich würde mir wünschen, dass alle zuhören und die Lautstärke hier nicht so groß ist, damit Sie dann nicht irgendwelche Fragen stellen müssen, weil Sie es vielleicht nicht verstanden haben. – Danke schön.
In Zeiten von Lockdown und Ausgangsbeschränkungen ist das eigene Zuhause wichtiger denn je. Ich glaube, das ist uns selber erst einmal seit einem Jahr so richtig bewusst geworden. Doch zahlreiche Menschen haben, auch bedingt durch Kurzarbeit, ausbleibende Einnahmen, Sorgen und Schwierigkeiten, genau dieses Zuhause halten zu können. Die Zahl der einkommensschwachen Haushalte wird in den nächsten Jahren steigen. Um die Folgen von Krisen besser abfedern zu können, brauchen wir eine deutliche Stärkung und Ausweitung des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus. Kurzum: Wir brauchen jährlich mindestens 10.000 neue Sozialwohnungen, um den Bedarf decken zu können.
Nach einem Jahr mit Corona und den damit verbundenen Folgen vermisse ich eine solche Schwerpunktsetzung in Ihrem Haushaltsentwurf. Im Gegenteil: Man muss sagen, dass die Wohnungsbaupolitik der Staatsregierung schon mal besser war, Frau Ministerin. Die Zahl der geförderten Mietwohnungen ist im Freistaat seit 2019 wieder rückläufig. Da hatten wir mit dem Wohnungspakt tatsächlich mal eine Steigerung. Demnach gab es Ende 2019 in Bayern noch 136.000 Sozialwohnungen. Das waren etwa 1.250 weniger als im Vorjahr. Wurden 2019 noch 3.775 Mietwohnungen im bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert, sind es 2020 gerade einmal 3.243. Insgesamt sind im letzten Jahr fast 4.000 Sozialwohnungen aus der Bindung gefallen. Lediglich im kommunalen Wohnungsbauförderprogramm steigt die Zahl der geförderten Mietwohnungen. Das heißt: Im Gegensatz zur Staatsregierung kommen die Kommunen ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung beim sozialen Wohnungsbau durchaus nach.
Die staatliche Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim, das Prestigeprojekt unseres Ministerpräsidenten, hat bisher – Kollege Körber hat schon darauf hingewiesen – tatsächlich nur Wohnungen zugekauft, statt selbst Wohnungen zu errichten. Eigene Projekte sind erst auf dem Weg. Sie bedienen sich aus dem Topf der Wohnraumförderung, die anderen Unternehmen zugutekommen würde. Von der BayernHeim werden praktisch null Wohnungen zusätzlich geschaffen; das muss man einfach einmal so konstatieren. Im Jahr 2019 waren es insgesamt 79 Millionen Euro Fördermittel, die anderen Wohnungsbauunternehmen fehlten.
Kolleginnen und Kollegen, um den anhaltenden Problemen auf dem bayerischen Wohnungsmarkt begegnen zu können, brauchen wir bei der Wohnraumförderung einen klaren Fokus, aber keine Kaufzulagen in Form von Baukindergeld und Eigenheimzulage. Sie sind kostspielig; sie schaffen Fehlanreize, indem sie die Immobilienpreise weiter anheizen und lediglich zu Mitnahmeeffekten führen. Das sagen übrigens nicht nur wir GRÜNEN, sondern das sagt auch das Deutsche Institut für Wirtschaft, das keine Vorfeldorganisation der GRÜNEN ist.
Stattdessen wollen wir GRÜNE nachhaltige, langfristige Investitionen in der Wohnraumförderung, um den Zugang zu Wohnraum, egal ob zur Miete oder im Eigentum, für alle Menschen im Freistaat zu verbessern. Stimmen Sie deshalb unseren Änderungsanträgen zu.
(Beifall bei den GRÜNEN)