Durch die COVID-19-Krise ist das eigene Zuhause wichtiger denn je, und oft der noch verbliebene Rückzugsraum geblieben. Zugleich haben zahlreiche Menschen aufgrund von Kurzarbeit und ausbleibenden Einnahmen Sorge und Schwierigkeiten, genau dieses Zuhause halten zu können, weil sie ihre Miete oder Kreditrate nicht zahlen können. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren zivilrechtliche Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie für Verbraucherdahrlehensverträge im Zeitraum vom 01. April bis 30. Juni 2020 in Kraft getreten. Eine Verlängerung der Rechtsverordnung ist jedoch am Widerstand der Union gescheitert. Zudem sieht die Bundesregierung zudem keinen Bedarf, den von Mieterverbänden und Wohnungswirtschaft geforderten Sicher-Wohnen-Fonds einzuführen. Ein schwerer Fehler wie sich bereits im Sommer abzeichnete. Denn die Krise ist noch längst nicht vorbei, vor allem im stark betroffenen Bayern. Im Gegenteil: weiterhin sind sehr viele Menschen in Kurzarbeit, viele Selbstständige ohne Aufträge und viele Unternehmen unter immensem wirtschaftlichen Druck. Und es ist nicht absehbar, ob die Maßnahmen des Lockdown light aufgrund der steigenden Fallzahlen verlängert oder sogar verschärft werden müssen. Um Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer bei Zahlungsrückständen zu unterstützen fordert die Grüne Landtagsfraktion ein Sicher-Wohnen-Programm auf Landesebene. Durch die Vergabe von zinslosen Darlehen könnte die notwendige soziale Flankierung geschaffen werden, um bestehende Hilfen wie Wohngeld oder Überbrückungshilfen zu ergänzen, zumal es Fälle gibt, in denen diese Maßnahmen nicht greifen oder ungeeignet sind. Leider wurde der Antrag wenige Tage vor Beschluss des zweiten Lockdowns abgelehnt. Angesichts der einschneidenden Maßnahmen ist es dringender denn je, einen neuen Sonderkündigungsschutz aufzulegen und diesen mit einem Sicher-Wohnen-Fonds zu ergänzen.