Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
die parlamentarische Sommerpause auf Bundes- und Landesebene ist vorbei und die Arbeit in den Parlamenten bereits wieder voll im Gange.
Am 1. Oktober 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Doch der vorliegende Kabinettentwurf ist nicht das im Wahlkampf versprochene Instrument. Statt einer wirksamen Regelung gegen Mietpreissteigerungen präsentiert die Bundesregierung eine verwässerte Kompromisslösung. Immerhin können wir Grüne als Urheber des Bestellerprinzips bei den Maklerkosten einen Erfolg verbuchen. Künftig muss die Maklergebühr bezahlen, wer den Makler beauftragt hat.
Durchstarten beim Wohnungsbau, so lautete dieses Jahr die Devise des Bayerischen Innen- und Bauministers Joachim Herrmann. Doch von den angestrebten 70.000 neu gebauten Wohnungen jährlich ist man noch weit entfernt. Dabei steigen nicht nur die Baukosten kontinuierlich an, auch der Bedarf an Wohnraum, insbesondere in Ballungsgebieten, ist ungebremst. Dass ausgerechnet im von der Staatsregierung ausgerufenen Jahr des Wohnungsbaus nun wieder der Rotstift angesetzt werden soll, untergräbt das Ziel, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu verstärken.
Wir Grüne setzen uns daher bei den derzeit stattfindenden Haushaltsberatungen für eine Erhöhung der Wohnraumförderung ein. Zudem erwarten wir mit Spannung die Ergebnisse des Gutachtens zum kommunalen Finanzausgleich, das den derzeitigen Verteilungsmodus der Gemeindeschlüsselzuweisungen überprüfen und die Diskussion über die Kommunalfinanzen auf eine neue Basis stellen soll.
Mit besten Grüßen
1. Wohnen darf nicht zur Armutsfalle werden
Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern anlässlich der Bayerischen Armutskonferenz der Freien Wohlfahrtspflege Bayern unter dem Motto ‚Wohnen - ein Menschenrecht!‘ eine menschenwürdige Wohnungsversorgung. Wohnen ist ein Grundrecht. Gerade weil das Dach über dem Kopf ein knappes Gut ist, darf es nicht zur Armutsfalle werden.
Nach dem vermasselten Verkauf der GBW-Wohnungen muss die Staatsregierung endlich Lehren ziehen und in der Wohnungspolitik einen nachhaltigen und sozialverträglicheren Weg beschreiten. In meiner Plenarrede zur aktuellen Stunde der SPD „GBW-Mieter schützen statt Gewinnmaximierung fördern – für mehr Menschlichkeit in der bayerischen Wohnungspolitik“ forderten wir, wieder verstärkt auf Bewirtschaftungsmodelle zu setzen, die eine nachhaltige Versorgung mit Wohnraum gewährleisten.
Anlässlich eines Gesetzentwurfes der Staatsregierung zu notwendigen Anpassungen des Sparkassengesetzes hinsichtlich der LBS und der Zusammensetzung des Verwaltungsrates fordern wir, die Verfassung der bayerischen Sparkassen generell auf den Prüfstand zu stellen, wenn man künftig Regionalprinzip und Gemeinwohlorientierung nachhaltig aufrechterhalten will. Eine Anfrage soll dazu weitere Auskunft geben.
Mit Geld spielt man nicht, vor allem wenn es sich um öffentliche Gelder handelt. Nachdem bereits im Mai ein Prüfbericht des Innenministeriums verfehltes Sponsoring der Miesbacher Sparkasse in Millionenhöhe auflistet, enthüllte ein weiterer Bericht diese Woche neue pikante Details rund um die dubiose Spendenpraxis. In diesen Zusammenhang verlangt eine Anfrage weitere Auskunft zu Entschädigungen bei den Bayerischen Sparkassen.
Obwohl die CSU seit Jahren kein einziges stichhaltiges Argument ins Feld führen konnte, das gegen die Einführung einer Unternehmensmitbestimmung bei den Sparkassen spricht, hat sie eine weitere Gesetzesinitiative in zweiter Lesung erneut abgelehnt. Statt das Sparkassengesetz in seiner jetzigen Form zu hinterfragen und zu überprüfen, versteckt sich die Staatsregierung hinter den kommunalen Spitzenverbänden und hält am bayerischen Sonderweg fest.
Der Wärmebereich stellt einen der vernachlässigten Bereiche innerhalb der Energiewende dar. Eigentlich soll der Wärmebedarf in Gebäuden bis 2020 um 20 % verringert werden. Doch die energetische Gebäudesanierung geht im Freistaat immer noch viel zu schleppend voran. Mein Beitrag für die Bayerische Staatszeitung stellt klar, dass die Staatsregierung bei der Sanierung der öffentlichen Gebäude auch mit gutem Vorbild vorangehen muss.
7. „Kein Auskunftsrecht 2. Klasse: Staatsregierung verhindert Gleichstellung innerhalb der kommunalen Familie!
Das Informationsrecht und die Kontrolle der Verwaltung sind die Kernelemente des unmittelbar demokratisch legitimierten Mandats. Dass die CSU unserem Gesetzentwurf und damit der längst überfälligen Änderung im Bayerischen Kommunalrecht nicht zustimmen will, belegt wieder einmal ihr tiefgreifendes Misstrauen gegenüber einer offenen, transparenten und modernen Verwaltungskultur.
Interkommunale Zusammenarbeit ist eine zukunftsweisende Strategie, um die Wirtschaftlichkeit und Qualität der öffentlichen Aufgabenerfüllung zu steigern. Unser Antrag, der die Staatsregierung auffordert, sich auf Bundes- als auch auf EU-Ebene für eine von der Umsatzsteuer befreite interkommunale Zusammenarbeit einzusetzen, wurde im zuständigen Innen- und Haushaltsausschuss einstimmig beschlossen.
9. Siedlungsstrukturen stärken – Einheimischenmodelle auf solide Beine stellen!
Einheimischenmodelle sind eine Sonderform städtebaulicher Verträge, die einen wichtigen Beitrag zu einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur in den bayerischen Städten und Gemeinden leisten. Seit 2008 wird mit der EU-Kommission über die Einheimischenmodelle verhandelt. Viele Kommunen sind in Sorge, ob die EU diese nicht doch kippen könnte. Um das Instrument der Einheimischenmodelle künftig auf eine rechtssichere Basis zu stellen, haben wir einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag der CSU zugestimmt.
Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Jürgen Mistol
juergen.mistol@gruene-fraktion-bayern.de
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